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5 Milliarden Euro Steuerentlastung mit Schönheitsfehlern Presseinformation zur Handelsblatt Konferenz Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 (8. und 9. November 2008, Berlin)

Düsseldorf (ots)

Berlin/Düsseldorf, Oktober 2007. Mit der
Absenkung der Körperschafts-und Gewerbesteuer von 38,6 Prozent auf 
29,8 Prozent im Rahmen der Unternehmensteuerreform stellt sich 
Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb gut auf. Die im Juli 
2007 im Bundesrat verabschiedete Reform soll vor allem 
Kapitalgesellschaften und Mittelstandsbetriebe ab 2008 um fünf 
Milliarden Euro entlasten. Wegen der komplexen 
Abschreibungsmodalitäten und der unterschiedlichen Behandlung von 
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften und der Komplexität 
der Steuergesetze steht die Unternehmensreform aber auch in der 
Kritik.
Die Handelsblatt Konferenz "Auswirkungen der 
Unternehmensteuerreform" (8. und 9. November 2008, Berlin) greift die
steuerlichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2008 auf und stellt die 
umstrittene Zinsschranke, die Neuerungen beim Verlustabzug, die 
Funktionsverlagerungen, die Abgeltungsteuer sowie die 
Thesaurierungsbegünstigung zur Diskussion. Die Bedeutung der 
Unternehmensteuerreform für den Investitionsstandort Deutschland 
beschreibt der Berliner Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin. Er lobt die
internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands durch die Reform, 
gibt aber auch zu Bedenken: "Gleichzeitig kostet die 
Unternehmensteuerreform den Staat fünf Milliarden Euro. In einem 
ausgewogenen Paket wäre eine Entlastung der Kapitalgesellschaften 
auch ohne Milliardeneinbußen für den Staat möglich gewesen." Aus dem 
Bundesfinanzministerium spricht Florian Scheurle über den notwendigen
Klärungsbedarf der Unternehmensteuerreform durch Verwaltungserlasse 
und erläutert die weiteren steuerpolitischen Pläne der 
Bundesregierung.
Die Einführung der Zinsschranke wurde im Vorfeld der Reform heftig
diskutiert und bringt Beschränkungen beim Betriebsausgabenabzug mit 
sich. Eingeführt wurde die Zinsschranke, um zu verhindern, dass 
Erträge in steuergünstigere Länder verlagert werden. Dr. Rolf 
Möhlenbrock (Bundesministerium der Finanzen) definiert den Betriebs- 
und Konzernbegriff und erläutert die Gesellschafterfremdfinanzierung.
Gemeinsam mit Dr. Thilo Sarazin und Florian Scheurle diskutiert er 
mit Konzernvertretern über die Folgen der Zinsschranke.
Besonders die Verlustnutzung wurde durch die Reform verschärft. 
Mit den Änderungen im Mantelkauf wird beispielsweise der Kauf von 
Gesellschaften erschwert, mit denen bisher angesammelte 
Verlustvorträge in der Körperschaftsteuer genutzt werden konnten. Dr.
Thomas Eisgruber (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen) geht 
auf den Grundgedanken dieser Neuregelung sowie auf Einzelfragen ein. 
Zur neu eingeführten Besteuerung bei Funktionsverlagerungen spricht 
Manfred Neumann (Bundesministerium der Finanzen). Die Änderungen bei 
der Abgeltungsteuer sind das Thema von Roland Ronig (OFD Rheinland). 
Die Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften stellt 
Hermann Bernwart Brandenberg (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen) 
vor.
Die Sicht der Unternehmen auf die Steuerreform und ihre 
praktischen Auswirkungen beschreiben unter anderem Steuerexperten von
der Deutschen Telekom, BASF, Linde oder dem ZF-Konzern.
Das laufend aktualisierte Programm finden Sie im Internet unter:
http://www.konferenz.de/ots-unternehmensteuer07
Weitere Informationen zum Programm
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Konzeption und Organisation für Handelsblatt Veranstaltungen
Dr. phil. Nadja Thomas
Pressereferentin
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Telefon.: +49 (0)2 11. 96 86-33 87
Fax:        +49 (0)2 11. 96 86-43 87
E-Mail:  nadja.thomas@euroforum.com

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
EUROFORUM Deutschland GmbH
Dr. phil. Nadja Thomas
Telefon: +49(0)211/9686-3387
Fax: +49(0)211/9686-4387
nadja.thomas@euroforum.com

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