5 Milliarden Euro Steuerentlastung mit Schönheitsfehlern Presseinformation zur Handelsblatt Konferenz Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 (8. und 9. November 2008, Berlin)
Düsseldorf (ots)
Berlin/Düsseldorf, Oktober 2007. Mit der Absenkung der Körperschafts-und Gewerbesteuer von 38,6 Prozent auf 29,8 Prozent im Rahmen der Unternehmensteuerreform stellt sich Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb gut auf. Die im Juli 2007 im Bundesrat verabschiedete Reform soll vor allem Kapitalgesellschaften und Mittelstandsbetriebe ab 2008 um fünf Milliarden Euro entlasten. Wegen der komplexen Abschreibungsmodalitäten und der unterschiedlichen Behandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften und der Komplexität der Steuergesetze steht die Unternehmensreform aber auch in der Kritik.
Die Handelsblatt Konferenz "Auswirkungen der Unternehmensteuerreform" (8. und 9. November 2008, Berlin) greift die steuerlichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2008 auf und stellt die umstrittene Zinsschranke, die Neuerungen beim Verlustabzug, die Funktionsverlagerungen, die Abgeltungsteuer sowie die Thesaurierungsbegünstigung zur Diskussion. Die Bedeutung der Unternehmensteuerreform für den Investitionsstandort Deutschland beschreibt der Berliner Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin. Er lobt die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands durch die Reform, gibt aber auch zu Bedenken: "Gleichzeitig kostet die Unternehmensteuerreform den Staat fünf Milliarden Euro. In einem ausgewogenen Paket wäre eine Entlastung der Kapitalgesellschaften auch ohne Milliardeneinbußen für den Staat möglich gewesen." Aus dem Bundesfinanzministerium spricht Florian Scheurle über den notwendigen Klärungsbedarf der Unternehmensteuerreform durch Verwaltungserlasse und erläutert die weiteren steuerpolitischen Pläne der Bundesregierung.
Die Einführung der Zinsschranke wurde im Vorfeld der Reform heftig diskutiert und bringt Beschränkungen beim Betriebsausgabenabzug mit sich. Eingeführt wurde die Zinsschranke, um zu verhindern, dass Erträge in steuergünstigere Länder verlagert werden. Dr. Rolf Möhlenbrock (Bundesministerium der Finanzen) definiert den Betriebs- und Konzernbegriff und erläutert die Gesellschafterfremdfinanzierung. Gemeinsam mit Dr. Thilo Sarazin und Florian Scheurle diskutiert er mit Konzernvertretern über die Folgen der Zinsschranke.
Besonders die Verlustnutzung wurde durch die Reform verschärft. Mit den Änderungen im Mantelkauf wird beispielsweise der Kauf von Gesellschaften erschwert, mit denen bisher angesammelte Verlustvorträge in der Körperschaftsteuer genutzt werden konnten. Dr. Thomas Eisgruber (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen) geht auf den Grundgedanken dieser Neuregelung sowie auf Einzelfragen ein. Zur neu eingeführten Besteuerung bei Funktionsverlagerungen spricht Manfred Neumann (Bundesministerium der Finanzen). Die Änderungen bei der Abgeltungsteuer sind das Thema von Roland Ronig (OFD Rheinland). Die Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften stellt Hermann Bernwart Brandenberg (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen) vor.
Die Sicht der Unternehmen auf die Steuerreform und ihre praktischen Auswirkungen beschreiben unter anderem Steuerexperten von der Deutschen Telekom, BASF, Linde oder dem ZF-Konzern.
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