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REACH: EU-Kommission erinnert an Fristen für Vorregistrierung 2. IIR-Konferenz REACH, 1. und 2. Juli 2008, Köln www.iir.de/reach

Düsseldorf (ots)

Zehntausende von Herstellern und Importeuren
chemischer Stoffe müssen sich auf die Anmeldung ihrer Säuren, 
Lösungsmittel oder Klebstoffe bei der Europäischen Agentur für 
chemische Stoffe (ECHA) vorbereiten. Das schreibt die 
EU-Chemikalienverordnung REACH vor, die seit vergangenem Juni in 
Kraft ist. Die EU-Kommission rief alle Beteiligten auf, sich an die 
Registrierungsfrist zu halten, die am 1. Juni beginnt und am 1. 
Dezember endet. Die Kommission rechnet mit rund 180.000 Dossiers bei 
der Vorregistrierung. Die Zahl der von der Registrierungspflicht 
insgesamt betroffenen Chemikalien gibt sie mit rund 30.000 an. (Dow 
Jones, 11. April 2008)
Details zur Vorregistrierung, die Inhalte des erweiterten 
Sicherheitsdatenblatts sowie die Arbeitsweise des Forum für 
Stoffinformationsaustausch (SIEF) erläutern Experten auf der 2. 
IIR-Konferenz "REACH", die am 1. und 2. Juli 2008 in Köln 
stattfindet. Vielen Firmen sind die Folgen einer fehlenden 
Vorregistrierung nicht bewusst: Substanzen, die bis zum 1. Dezember 
nicht vorregistriert werden, dürfen nicht mehr hergestellt und nicht 
mehr im europäischen Binnenmarkt importiert werden. Zudem erlischt 
für das Unternehmen das Anrecht auf die teilweise sehr langen 
Übergangsfristen für die eigentliche Registrierung von bis zu zehn 
Jahren.
Weitere Themen der REACH-Konferenz sind die Besonderheiten bei 
Zubereitungen und Additiven, Konsequenzen für Downstream-User sowie 
KMUs unter REACH.

Pressekontakt:

IIR Deutschland GmbH
Ein Unternehmen der Informa Group
Claudia Büttner
Leiterin Presse/Internet
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Tel.: 0211/9686-3380
Fax: 0211/9686-4380
E-Mail: presse@informa.com

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