REACH: EU-Kommission erinnert an Fristen für Vorregistrierung 2. IIR-Konferenz REACH, 1. und 2. Juli 2008, Köln www.iir.de/reach
Düsseldorf (ots)
Zehntausende von Herstellern und Importeuren chemischer Stoffe müssen sich auf die Anmeldung ihrer Säuren, Lösungsmittel oder Klebstoffe bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorbereiten. Das schreibt die EU-Chemikalienverordnung REACH vor, die seit vergangenem Juni in Kraft ist. Die EU-Kommission rief alle Beteiligten auf, sich an die Registrierungsfrist zu halten, die am 1. Juni beginnt und am 1. Dezember endet. Die Kommission rechnet mit rund 180.000 Dossiers bei der Vorregistrierung. Die Zahl der von der Registrierungspflicht insgesamt betroffenen Chemikalien gibt sie mit rund 30.000 an. (Dow Jones, 11. April 2008)
Details zur Vorregistrierung, die Inhalte des erweiterten Sicherheitsdatenblatts sowie die Arbeitsweise des Forum für Stoffinformationsaustausch (SIEF) erläutern Experten auf der 2. IIR-Konferenz "REACH", die am 1. und 2. Juli 2008 in Köln stattfindet. Vielen Firmen sind die Folgen einer fehlenden Vorregistrierung nicht bewusst: Substanzen, die bis zum 1. Dezember nicht vorregistriert werden, dürfen nicht mehr hergestellt und nicht mehr im europäischen Binnenmarkt importiert werden. Zudem erlischt für das Unternehmen das Anrecht auf die teilweise sehr langen Übergangsfristen für die eigentliche Registrierung von bis zu zehn Jahren.
Weitere Themen der REACH-Konferenz sind die Besonderheiten bei Zubereitungen und Additiven, Konsequenzen für Downstream-User sowie KMUs unter REACH.
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