Unbegrenzte Ausschreibungen? 3. EUROFORUM-Jahrestagung "Deutscher Vergaberechtstag 2008" 11. und 12. Juni 2008, Mövenpick Hotel Berlin Einzelheiten zum Programm: http:// www.euroforum.de/ots-vergaberecht08
Düsseldorf (ots)
Die lang erwartete zweite Stufe der Vergaberechtsreform steht vor der Tür: Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums von 3. März 2008 enthält neben Regelungen zum Anwendungsbereich Themen wie die De-facto-Vergabe, das Nachprüfungsverfahren, die Stärkung des Mittelstandes durch Losvergabe sowie die Berücksichtigung vergabefremder Aspekte. Weiterhin enthält die angedachte Novellierung Regelungen zum den Themen Grundstücksveräußerung und Inhouse-Vergabe. Über den Referentenentwurf informiert als Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Herr Dr. Fridhelm Marx auf dem Deutschen Vergaberechtstag am 11. und 12. Juni 2008 in Berlin. Außerdem stellt er das Anwendungsfeld des europäischen Vergaberechts dar. Auch die Beiträge der übrigen Referenten werden auf die geplanten Änderungen eingehen und somit die Sichtweisen der obersten Gerichte (BVerfG, BGH, OLG) der Ministerien (Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium) und des Bundeskartellamtes zu einzelnen Aspekten der geplanten Reform widerspiegeln.
Der in der jüngeren Vergangenheit für viel Wirbel sorgende Ahlhorn-Beschluss und Nachfolgeentscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf haben die Bauvorhaben vieler Städte und Kommunen gestoppt. Nach dem Urteil des OLG müssen Projekte nun europaweit ausgeschrieben werden. Kritiker des Urteils befürchten, dass die Rechtssprechung aus Düsseldorf Investitionen bremse. Die Vergabekammer Darmstadt gibt nun zumindest teilweise Entwarnung. Nach dem hessischen Urteil, sei ein öffentlicher und deshalb ausschreibungspflichtiger Auftrag auch ein Austauschvertrag. Auch die von den Düsseldorfer Richtern festgestellte Baukonzession käme nicht immer in Frage, denn das Recht zur Nutzung eines Grundstücks sei etwas anderes als das Recht zur Nutzung des Bauwerks. Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, wird den Hintergrund der Entscheidungen des Gerichts erläutern und legt dar, welche Auswirkungen die geplanten Gesetzesänderungen auf die Entscheidungspraxis haben werden.
Die Auswirkungen der Neuherausgabe der VOB/A 2008 auf die tägliche Beschaffungspraxis erläutert Dr. Rüdiger Kratzenberg (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen). Kratzenberg geht in seinem Vortrag weiterhin auf anwenderfreundliche Prüfungs- und Wertungsprozesse sowie auf das Erbringen von Eignungsnachweisen durch Eigenerklärung bzw. Präqualifikationsverfahren ein. Die Vorsitzende der 3. Vergabekammer des Bundes, Dr. Gabriele Herlemann (Bundeskartellamt) stellt die Auswirkungen von Ausschlussgründen auf die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabenachprüfungsverfahren dar. Das Thema Rechtschutz ist auch Gegenstand der aktuellen Reformbestrebungen.
Die von der EUROFORUM Deutschland GmbH veranstaltete Jahrestagung zum Vergaberecht greift ebenfalls die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf. Jochen Gröning erläutert unter anderem die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs aus § 126 GWB und gibt Aufschluss über die Anspruchsberechtigten aus culpa in contrahendo. Die Grundrechtsposition der Teilnehmer an Vergabeverfahren erklärt Dr. Reinhard Gaier, Richter am Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsexperte beantwortet in seinem Vortrag die Frage, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rechtsschutz im Vergabeverfahren gestellt werden können und welche Position die Feststellungsklage bei der Verwirklichung des Rechtsschutzgebotes einnimmt.
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