Forschung und Technologietransfer im Steuerrecht
Bericht über die Euroforum-Tagung "Forschung und Technologietransfer im Steuerrecht" (30./31. März 2000) von Professor Dr. Wolfgang Kessler.
Düsseldorf (ots)
Hochschulen und als gemeinnützig anerkannte privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen sind aufgrund der Regelungen der Abgabenordnung grundsätzlich von der Steuer befreit. Jedoch können diese Institutionen auch Tätigkeiten entfalten, die von der Steuerbefreiung ausgenommen sind. Das zentrale Problem der steuerlichen Beurteilung von Forschung und Technologietransfer besteht damit in der Grenzziehung zwischen den steuerfreien und steuerpflichtigen Bereichen der genannten Institutionen. Viele der sich hieraus ergebenden Fragestellungen konnten bislang noch nicht in vollem Umfang befriedigend gelöst werden.
Eines der entscheidenden Abgrenzungskriterien stellt dabei die Wettbewerbsrelevanz der Forschungsaktivitäten dar. Insbesondere dann, wenn Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit ihren Tätigkeiten in Wettbewerb zu privaten nicht steuerbegünstigten Anbietern treten, wird eine partielle Steuerpflicht begründet. Dabei ist umstritten, wann eine schädliche Wettbewerbssituation anzunehmen ist, d.h. ob gegebenenfalls bereits eine potentielle Wettbewerbslage zu privatwirtschaftlichen Unternehmen ausreicht.
Darüber hinaus ergeben sich auch aus allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zahlreiche Steuerrisiken für die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Zu denken ist dabei etwa an Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Vergütungen an ausländische Forscher im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer. Des weiteren stellt die steuerliche Qualifikation von Einnahmen aus der Verwertung von Forschungsergebnissen und aus Sponsoringverträgen einen äußerst problematischen Teilaspekt dar.
Gerade in Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittel und dem damit verbundenen Zwang zur Erschließung neuer Einnahmequellen gewinnen derartige Fragestellungen zunehmend an Brisanz.
Vor diesem Hintergrund führte der Seminarveranstalter EUROFORUM eine Tagung zum Thema "Forschung und Technologietransfer im Steuerrecht" am 30. und 31. März in München durch. Die Aktualität der Thematik wurde schon durch die Teilnahme von weit über 100 Vertretern verschiedenster Forschungseinrichtungen und Beratungsunternehmen bestätigt. Die Tagung stand unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Roman Seer von der Ruhr-Universität-Bochum und Prof. Dr. Wolfgang Kessler von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Als Referenten konnten zudem hochkarätige Experten aus Finanzverwaltung und Praxis gewonnen werden.
Ausgehend von einem Überblick über den steuerlichen Status von Forschungseinrichtungen und Hochschulen durch Prof. Dr. Roman Seer konzentrierten sich die Vorträge am ersten Tag auf die Abgrenzung von Grundlagen- und Auftragsforschung. Die sehr klaren und hochaktuellen Ausführungen von Ministerialrat Horst Eversberg aus dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen wurden durch Anmerkungen aus Sicht der Praxis von Herrn Konrad Viehbeck, Referent Steuern der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft, ergänzt. Dabei wurde auch auf die möglichen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform eingegangen.
Weitere Themen waren die umsatzsteuerliche Qualifikation von Auftragsforschung und Technologietransfer, auf die Herr Frank Fritsch aus dem Bundesfinanzministerium einging. Neben der Frage nach der Unternehmereigenschaft ging es dabei um das Spannungsverhältnis von nationalem und EU-Recht. Den Abschluß des ersten Tages bildete ein Überblick von Rechtsanwalt Dr. Schick, Sozietät Menold Herrlinger in Stuttgart, über die steuerlichen Zweifelsfragen bei der Gestaltung von Kooperationen im Rahmen der Know-how-Gewinnung und der Know-how-Verwertung.
Zu Beginn des zweiten Tages gab Prof. Dr. Wolfgang Kessler einen Überblick über die Besteuerungsrisiken aus neuen Aufgaben und Aktivitäten von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die anschließenden Vorträge von Dr. Martin Strahl, Sozietät Carlé, Korn, Stahl in Köln, und Dr. Burckhard Kaddatz, Institut für Innovationstransfer an der Universität Bielefeld, setzten sich intensiv mit dem Für und Wider der Gründung von Verwertungsgesellschaften und den steuerlichen Folgen der Verwertung von Forschungsergebnissen allgemein auseinander. Anschließend erörterten Herr Konrad Viehbeck und Herr Michael von Döring, EU-Referent der Universität Tübingen, umfassend unterschiedliche Aspekte der internationalen Zusammenarbeit von Forschungsinstitutionen. Abschließend ging Herr Ministerialrat Horst Eversberg grundlegend auf die Beurteilung von Fördervereinen als ein Gestaltungsinstrument der Mittelbeschaffung für gemeinnützige Forschungseinrichtungen und Universitäten ein.
Insgesamt vermittelte die Tagung einen umfassenden und hochaktuellen Einblick in diesen besonders komplexen Bereich des Steuerrechts. Das in diesem Bereich auch weiterhin ein großer Klärungsbedarf besteht, wurde auch aus den Fragen und Diskussionsbeträgen der Teilnehmer deutlich. Eine Wiederholung der Veranstaltung wird somit wohl stets auf breiten Zuspruch stoßen.
Verfasser des Beitrags Prof. Dr. Wolfgang Kessler Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Werderring 8 79085 Freiburg Tel.: 0761/2039203 Email: wkessler@vwl.uni-freiburg.de
Adresse des Veranstalters: EUROFORUM Deutschland GmbH Claudia Büttner Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hans-Günther-Str. 7 40235 Düsseldorf
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