Schutz vor Korruption 4. Handelsblatt Konferenz Unternehmensrisiko Korruption 2009. 30. und 31. März 2009, Hilton Frankfurt Programm: www.konferenz.de/ots-korruption09
Düsseldorf (ots)
Frankfurt. 11. Februar 2009. Mitarbeiter in Unternehmen können gegen viele Gesetze verstoßen, wenn sie Einladungen oder Geschenke annehmen: Es können strafrechtliche Tatbestände wie Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Vorteilsannahme und -gewährung sowie Untreue vorliegen. Wichtig auch der Compliance-Aspekt: Die Unternehmen und ihre Mitarbeiter überprüfen ihr Verhalten auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben. Die Telekom und Deutsche Bahn stehen derzeit in der Kritik, weil sie Tausende ihrer Mitarbeiter überprüften. Solche Überprüfungen seien jedoch durchaus üblich, urteilen Datenschutzexperten, vor allem für Unternehmen, die in den USA an der Börse gelistet sind - wie die Deutsche Telekom - gelten strenge Anti-Betrugs-Bestimmungen.
Nach den jüngsten Untersuchungen bei der Bahn müsse allerdings die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gestellt werden. Es bedürfe "genauer Vorgaben für Unternehmen, was zur Bekämpfung von Korruption erlaubt ist, inwieweit E-Mail-Kontrollen oder Video-Überwachungen zulässig sind und wie mit Personalakten umzugehen ist", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. (handelsblatt.com 04.02.09, dpa 11.02.09)
Korruption gezielt vorbeugen Über die gesetzlichen Bestimmungen und die praktische Umsetzung in Unternehmen informiert die 4. Handelsblatt Konferenz Unternehmensrisiko Korruption 2009 am 30. und 31. März 2009 in Frankfurt. Weitere Themen der Handelsblatt Tagung sind neben Prävention und Neuerungen bei der Korruptionsbekämpfung ein effizientes Richtlinien-Management, Korruptionsbekämpfung in China und Indien sowie Vertriebskorruption. Moderiert wird die Tagung von Caspar von Hauenschild, Vorstand der Transparency International Deutschland sowie von Oberstaatsanwalt Anton Winkler, Staatsanwaltschaft München I. Das Programm zur Konferenz ist im Internet abrufbar unter: www.konferenz.de/ots-korruption09
Über Zuwendungen, Einladungen und Geschenke spricht der Compliance-Beauftragte der MVV AG, Dr. Martin Auer und will Licht in die Grauzone bringen. So ist steuerrechtlich zu beachten, dass Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Dritte zu versteuern sind. Dabei ist eine Pauschalbesteuerung möglich, so dass beim Empfänger keine Steuerlast mehr besteht.
Die neue Agenda bei Siemens stellt der Chief Compliance Officer der Siemens AG, Dr. Andreas Pohlmann, vor. Er geht auf die Kernelemente des Compliance Programms ein, erläutert die "value based Compliance Strategie" und stellt die Beteiligung an Integritätspakten vor. "Compliance lebt durch Führung und Übernahme von Verantwortung - und zwar auf allen Ebenen des Unternehmens", stellt Pohlmann gegenüber Euroforum fest. Über die Ursachen von Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit dem Berliner Wirtschaftsdelinquenzprojekt wird Prof. Dr. Hendrik Schneider (Lehrstuhl für Strafrecht, Universität Leipzig) sprechen und erste Ergebnisse präsentieren.
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