Betriebsrenten müssen Versorgungsausgleichsrecht angepasst werden EUROFORUM-Konferenz "Das neue Versorgungsausgleichsrecht für Betriebsrenten" (23. April 2009, Hotel Berlin, Berlin)
Berlin/Düsseldorf (ots)
März 2009. Am 6. März 2009 stimmte der Bundesrat der Reform zum Versorgungsausgleich zu. Damit tritt das neue Versorgungsausgleichsgesetz zum 1. September in Kraft und soll die Verteilung von gesetzlichen, privaten und betrieblichen Renten- und Pensionsansprüchen vereinfachen. Alle Versorgungsanrechte sollen in Zukunft je zur Hälfte geteilt werden und jeder Ehegatte erhält nach dem Grundsatz der "internen Teilung" einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger. Bei kleineren Anrechten kann der Versorgungsträger einseitig eine "externe Teilung" verlangen und damit den auszugleichenden Kapitalbetrag an einen anderen Versorgungsträger übertragen. Bei nur geringen Ausgleichswerten und bei gleichartigen Anrechnungen ähnlich hoher Ausgleichwerte soll künftig kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. (Quelle: beck-aktuell, 12.2.09, Handelsblatt, 6.3.09)
Die EUROFORUM-Konferenz "Das neue Versorgungsausgleichsrecht für Betriebsrenten" (23. April 2009, Berlin) greift den notwendigen Anpassungsbedarf in den Unternehmen und bei den Versorgungsträgern durch die Gesetzesänderung auf. Bewertungsverfahren und steuerliche Fragen werden ebenso vorgestellt wie praxisnahe Umsetzungskonzepte.
Als Vertreter des Bundesministeriums der Justiz erläutert Matthias Schmid die Ziele der Strukturreform und geht auf die neuen Rahmenbedingungen für den Ausgleich der Betriebsrenten ein. Besonderheiten bei den unterschiedlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung beschreibt Meike Blumenstein (Allianz Lebensversicherungs-AG). Wie der ehezeitbezogene Ausgleichswert ermittelt wird und wie sich das Anrecht des Ausgleichsberechtigten begründet, zeigt Hartmut Engbroks (Heubeck). Am Beispiel der Pensionskasse und Direktzusagen bei Bayer zeigt Dr. Tamara Voigt (Bayer AG) die Auswirkungen der Versorgungsausgleichs-Reform in einem Unternehmen. Die Implementierung des neuen Rechts in das bAV-Konzept von IBM stellt Klaus Spielberg (IBM Deutschland) vor. Aus Sicht eines Versicherers zeigt Stefan Griep (HDI-Gerling Lebensversicherung AG) die Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes bei privaten und betrieblichen Altersvorsorge-Produkten.
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