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Betriebsrenten müssen Versorgungsausgleichsrecht angepasst werden EUROFORUM-Konferenz "Das neue Versorgungsausgleichsrecht für Betriebsrenten" (23. April 2009, Hotel Berlin, Berlin)

Berlin/Düsseldorf (ots)

März 2009. Am 6. März 2009 stimmte der
Bundesrat der Reform zum Versorgungsausgleich zu. Damit tritt das 
neue Versorgungsausgleichsgesetz zum 1. September in Kraft und soll 
die Verteilung von gesetzlichen, privaten und betrieblichen Renten- 
und Pensionsansprüchen vereinfachen. Alle Versorgungsanrechte sollen 
in Zukunft je zur Hälfte geteilt werden und jeder Ehegatte erhält 
nach dem Grundsatz der "internen Teilung" einen eigenen Anspruch 
gegen den jeweiligen Versorgungsträger. Bei kleineren Anrechten kann 
der Versorgungsträger einseitig eine "externe Teilung" verlangen und 
damit den auszugleichenden Kapitalbetrag an einen anderen 
Versorgungsträger übertragen. Bei nur geringen Ausgleichswerten und 
bei gleichartigen Anrechnungen ähnlich hoher Ausgleichwerte soll 
künftig kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. (Quelle: 
beck-aktuell, 12.2.09, Handelsblatt, 6.3.09)
Die EUROFORUM-Konferenz "Das neue Versorgungsausgleichsrecht für 
Betriebsrenten" (23. April 2009, Berlin) greift den notwendigen 
Anpassungsbedarf in den Unternehmen und bei den Versorgungsträgern 
durch die Gesetzesänderung auf. Bewertungsverfahren und steuerliche 
Fragen werden ebenso vorgestellt wie praxisnahe Umsetzungskonzepte.
Als Vertreter des Bundesministeriums der Justiz erläutert Matthias
Schmid die Ziele der Strukturreform und geht auf die neuen 
Rahmenbedingungen für den Ausgleich der Betriebsrenten ein. 
Besonderheiten bei den unterschiedlichen Durchführungswegen der 
betrieblichen Altersversorgung beschreibt Meike Blumenstein (Allianz 
Lebensversicherungs-AG). Wie der ehezeitbezogene Ausgleichswert 
ermittelt wird und wie sich das Anrecht des Ausgleichsberechtigten 
begründet, zeigt Hartmut Engbroks (Heubeck). Am Beispiel der 
Pensionskasse und Direktzusagen bei Bayer zeigt Dr. Tamara Voigt 
(Bayer AG) die Auswirkungen der Versorgungsausgleichs-Reform in einem
Unternehmen. Die Implementierung des neuen Rechts in das bAV-Konzept 
von IBM stellt Klaus Spielberg (IBM Deutschland) vor. Aus Sicht eines
Versicherers zeigt Stefan Griep (HDI-Gerling Lebensversicherung AG) 
die Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes bei privaten und
betrieblichen Altersvorsorge-Produkten.
Das vollständige Programm finden Sie unter:
http://www.euroforum.de/ots-versorgungsausgleich09

Pressekontakt:

Dr. phil. Nadja Thomas
Senior-Pressereferentin
EUROFORUM - ein Geschäftsbereich der Informa Deutschland SE
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf

Tel.: +49 211/96 86-33 87
Fax: +49 211/96 86-43 87
E-Mail: nadja.thomas@euroforum.com

Pressemitteilung im Internet:
www.euroforum.de/presse/versorgungsausgleich09

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