Pressemitteilung zur EUROFORUM-Konferenz "Bodenschutz"
Düsseldorf (ots)
Haftung für Altlasten in der Diskussion
Düsseldorf, 17.06.2003. Seit dem 1. März 1999 ist das Bundes- Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft. Das Gesetz betont die Sicherung des Bodens als Lebensgrundlage für Tiere und Pflanzen und sieht Maßnahmen zur Beseitigung und Vorsorge von Bodenschäden vor. Umstritten sind aber weiter die Haftungsfragen für bestehende Altlasten.
Die EUROFORUM-Konferenz "Bodenschutz" (2. und 3. Juli 2003, Düsseldorf) zieht Bilanz über die Auswirkungen des Bodenschutzgesetzes in der Praxis und greift die aktuellen Diskussionen um die Haftung und Verantwortlichkeit von Eigentümer und Verursacher auf. Die Gefahrenermittlung, die Kostentragungspflicht und Möglichkeiten einer effizienten Erfassung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen werden ebenso thematisiert wie die Frage der Altlastensanierung von Deponien.
Am Beispiel der Dhünnaue in Leverkusen erläutert Günter Hesse (Bayer AG) praktische Details einer Altlastensanierung. Peter Pohlen (RMD Rhein-Main Deponie) stellt die rechtlichen Folgen der neuen Deponieverordnung vor und verweist auf Vorbereitungen, die schon heute für 2005 getroffen werden sollten. Aus der Sanierungspraxis berichtet Dr. Wolfgang Schmitt (Henkel KGaA) über Alternativen zu behördlichen Verfügungen. Über die Rolle von Risikobewertungen und Kostenkontrollen bei der Durchführung von Altlastensanierungen spricht Dr. Stefan Haaszio (Bilfinger Berger Umwelt GmbH). Die Planung und Ausführung von Rückbaukonzepten zur Revitalisierung von Industriebrachen stellt Florian Guballa (E.ON Engineering GmbH) vor. Markus Halfmann (Umweltamt der Stadt Dortmund) zeigt die Kriterien der Gefahrenermittlung und Fragen der Kostentragungspflicht im Bodenschutz auf. (1655 Zeichen)
Das vollständige Programm finden Sie unter:www.euroforum.de/p15608
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