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Steuerlast für die öffentliche Hand nimmt zu EUROFORUM-Konferenz: „Besteuerung der öffentlichen Hand“ 22./23. Juni 2004, Düsseldorf)

Düsseldorf (ots)

Düsseldorf, April 2004. Steueränderungen und
Gesetzesvorhaben betreffen zunehmend auch Bund, Länder und Kommunen.
Gerade in Zeiten finanzieller Engpässe wird die detaillierte Kenntnis
aller Neuerungen unabdingbar. Auf der 7. EUROFORUM- Jahrestagung
„Besteuerung der öffentlichen Hand“ (22./23. Juni, Düsseldorf) werden
die aktuellen Steuerentwicklungen und ihre Auswirkungen auf die
öffentliche Verwaltung ausführlich vorgestellt. Neun Experten
referieren praxisnah zu Themen wie öffentliche Hand und Umsatzsteuer,
steuerliche Behandlung des Sponsoring und gehen auf spezielle
Probleme der kommunalen Praxis ein. Auch Spezialfragen der
Besteuerung wie die Steuerreform für Körperschaften des öffentlichen
Rechts, Besteuerung von Hochschulen und Veränderungen im ÖPNV werden
behandelt.
Zu den Referenten zählen namhafte Vertreter aus Wirtschaft, Recht
und Finanzverwaltung: Horst Eversberg, Ministerialrat im
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, gibt einen
detaillierten Überblick der aktuellen Steueränderungen und geht
speziell auf Neuerungen zur Kapitalertragsteuer (KapESt) ein.
Professor Dr. Rainer Hüttemann (Universität Osnabrück) wird über die
öffentliche Hand und Gemeinnützigkeit referieren und dabei unter
anderem die Abgrenzung von Zweckbetrieb und Wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb erläutern. Harald Bott, Regierungsrat bei der
Oberfinanzdirektion Frankfurt, geht auf die Kapitalertragsteuer bei
Betrieben gewerblicher Art (BgA) ein und erläutert die Neuerungen des
Gesetzgebers: "Mit dem Systemwechsel zum Halbeinkünfteverfahren
belegt der Gesetzgeber den Gewinn aus Betrieben gewerblicher Art mit
einer die tarifliche Körperschaftsteuer flankierenden KapESt. Neben
der Ermittlung der abzugspflichtigen Bemessungsgrundlage stellt sich
insbesondere bei rechtlich unselbstständigen BgA die Frage der
Abgrenzung eines der KapESt zu unterwerfenden, nicht den Rücklagen
zugeführten Gewinns aus BgA.“
Über die Folgen der Steuerreform für Körperschaften des
öffentlichen Rechts referiert Dr. Stephan Schauhoff, Fachanwalt für
Steuerrecht und Partner der Sozietät Flick Gocke Schaumburg. Er
stellt fest: "Ende letzten Jahres wurden mit den Änderungen in § 8a
und § 8b KStG bislang stets als Betriebsausgaben anerkannte Zahlungen
zu fiktiven Gewinnen umqualifiziert. Diese Änderungen betreffen nicht
nur die Großindustrie, sondern ebenso den Mittelstand und die
öffentliche Hand selbst mit ihren Betrieben gewerblicher Art und den
Eigengesellschaften. Nicht umsonst wird bereits wieder laut über
Änderungen der geänderten Vorschriften nachgedacht.
"Die steuerliche Behandlung des Sponsoring ist Thema des Vortrags
von Michael Rave, Senatsrat in der Steuerabteilung bei der
Staatsverwaltung für Finanzen. „In Zeiten leerer Kassen ist das
Sponsoring eine der verbleibenden Möglichkeiten der öffentlichen
Hand, über den engeren Kernbereich hinaus wichtige Aufgaben zu
finanzieren. Hierbei führt die Abwägung zwischen der vom Sponsor
gewünschten Unterstützungseines Unternehmens und der Überschreitung
der Grenze zur steuerpflichtigen Werbung zu einer schwierigen
Gratwanderung. Die Jahrestagung will hierzu Kriterien als
Entscheidungsgrundlage an die Hand geben,“ erläutert Rave.
Ein weiteres Thema des Senatsrat Rave ist die steuerliche
Behandlung von Beistandsleistungen/Kooperationen bei der Erfüllung
hoheitlicher Aufgaben. Die öffentliche Hand bedient sich zum
sparsamen Einsatz ihrer Ressourcen der Beistandsleistung und der
Kooperation untereinander zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben.
Das Steuerrecht zieht die Grenze der steuerlich unschädlichen
Beistandsleistung weiter als das Verwaltungsrecht den Bereich der
Amtshilfe. „Wir werden auf der Tagung die steuerlichen Grenzen
aufzeigen, auf die Steuerfolge hinweisen und Entscheidungslinien der
Gerichte und der Steuerverwaltung deutlich machen,“ kündigt Rave an.
Die steuerlichen Entwicklungen im ÖPNV werden auf der Konferenz
ebenfalls berücksichtigt. „Quo vadis ÖPNV?” fragt Hans-Jürgen Rang,
Leiter Steuern, Landeshauptstadt Düsseldorf und wird in seinem
Vortrag die Frage klären, ob sich die Rechtsprechung des EuGH zum
Beihilferecht und die bisherige steuerliche Behandlung der
Finanzierung im ÖPNV konträr gegenüber stehen oder ob sich bei
geschickter Gestaltung das Spannungsfeld überbrücken lässt.
Für Angehörige des öffentlichen Dienstes wird ein Sonderpreis
angeboten.
Das vollständige Programm im Internet: www.euroforum.de/p16194
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6625
Ansprechpartner für die Redaktion:
Claudia Büttner
Leitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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Tel.: +49 (0) 211 / 9686 3380
Fax: +49 (0)211 / 9686 4380
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