UWG-Novelle: Fluch oder Segen? EUROFORUM-Konferenz Neues Wettbewerbsrecht! Die UWG-Novelle! (22. September 2004, Neuss)
Düsseldorf (ots) August 2004. Seit dem 8. Juli 2004 gilt die neue UWG- Novelle, das reformierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Am 16.6.2004 wurde der Einspruch des Bundesrates gegen die Reform des Gesetztes abgelehnt. Die Meinungen zur Novellierungen gehen weit auseinander. Experten befürchten, dass neue Technologien behindert werden, der angestrebte Verbraucherschutz jedoch nicht umgesetzt werde. Andere äußern sich positiv und sehen in der Novellierung einen Fortschritt. Das neue Wettbewerbsrecht soll unter anderem für eine grundlegende Modernisierung sorgen, den Verbraucherschutz stärken und Wettbewerb fördern sowie die Informationspflichten für Unternehmen normieren.
Die konkreten Auswirkungen der Gesetzes-Reform werden auf der EUROFORUM-Konferenz: Neues Wettbewerbsrecht! Die UWG-Novelle (22.9.2004, Neuss) vorgestellt. Neben einer detaillierten Analyse der neuen Regelungen werden folgende Themen besprochen: Abschaffung von RabattG und ZugabeVO im Rahmen der europäischen Harmonisierung, die Entwicklungen auf europäischer Ebene, Liberalisierung des Sonderveranstaltungs- und Räumungsverkaufsrecht sowie der Gewinnschöpfungsanspruch.
Im Detail werden weiterhin die Fortentwicklung und Präzisierung der Generalklausel, der Beispielskatalog des §4 UWG sowie Irreführungstatbestände nach §5 UWG von Dr. Erhard Keller und Dr. Joachim Mulch (Lovells) erläutert. Berücksichtigt werden aber auch vergleichende und belästigende Werbung. Keller nahm als Experte an der Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses bei der Beratung des neuen UWG teil.
Den Praxisbezug stellt Klaus Eisenreich mit seinem Vortrag zum Thema Werbung im Unternehmen: Was ist erlaubt, was vorher verboten war? her. Als Verantwortlicher für Wettbewerbs- und Markenrecht innerhalb eines großen Einzelhandelsunternehmens geht er auf den konkreten Handlungsbedarf für Unternehmen ein. Angesprochen sind alle Mitarbeiter, die bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen die damit verbundenen juristischen Fragen beachten müssen.
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