Altlast gleich Abfall? EUROFORUM-Konferenz: Bodenschutz aktuell 15. und 16. Juni 2005, Köln
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, Mai 2005. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall van de Walle vom 7. September 2004 stellt die deutsche Unterscheidung von Abfall- und Bodenschutzrecht in Frage. Die vom EuGH getroffene Feststellung, dass nicht ausgehobenes verunreinigtes Erdreich im Sinne der europäischen Abfallrahmenrichtlinie Abfall ist, weitet den deutschen Abfallbegriff auf unbewegliche Sachen aus. Kontaminiertes Erdreich wird bis jetzt in Deutschland durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) erfasst. Das Gesetz enthält ein gestuftes Instrumentarium, dass unter Umständen sogar ein Absehen von der Bodensanierung zulässt. Wenn kontaminierte Böden allerdings als Abfall eingestuft werden, müssen sie in jedem Fall entsorgt, verwertet oder beseitigt werden.
Die EUROFORUM-Konferenz Bodenschutz aktuell (15. und 16. Juni 2005, Köln) greift die Auswirkungen des van de Walle- Urteils für die Haftung von Grundstücksbesitzern und Nutzern, beziehungsweise von Abfallbesitzern und Abfallerzeugern auf. Über den Änderungsbedarf und die bereits umgesetzten Neuerungen im Bodenschutzrecht informiert der Leiter der Arbeitsgruppe Bodenschutz MinR Dr. Kurt Schäfer (BMU, Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz und Reaktorsicherheit). Die Präzisierung bodenschutzrechtlicher Anforderungen in der Bundesbodenschutzverordnung ist das Thema von Babara Kabardin (Umweltbundesamt). Die Frage, inwieweit sich der Eigentümer kontaminierter Flächen nach dem EuGH-Urteil strafbar macht, wenn er nichts unternimmt, beantwortet MinR Dr. Frank Petersen (BMU). Er zeigt Handlungsanweisungen an die Bodenschutzverwaltung auf und erläutert die Bemühungen der Bundesregierung um eine Änderung der Abfallrahmenrichtlinie.
Die Verantwortlichkeiten für Bodenveränderungen und Altlasten ist eines der Themen von Hans-Jürgen Müggenborg (Rechtanwälte Josten Müggenborg Weyers). Auf Haftungsrisiken wie die Ewigkeitshaftung des früheren Grundstückseigentümers und weitere Fragen der Kostentragungspflicht geht Dr. Dominik Greinbacher (KERMEL & SCHOLTKA) ein. Als Alternative zu behördlichen Verfügungen stellt Prof. Dr. Jens-Uwe Fischer (Deutsche Bahn AG) die Möglichkeiten von Sanierungsplänen und -verträgen vor. (1992 Zeichen)
Das vollständige Programm finden Sie unter:www.euroforum.de/pr_bodenschutz
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