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Kartellamt und Bundesnetzagentur wachen über den Wettbewerb im Energiemarkt EUROFORUM-Konferenz: "Energiekartellrecht aktuell" 5. September 2005, Düsseldorf und 4. Oktober 2005, Berlin

Düsseldorf (ots)

Düsseldorf, August 2005. Mit der Verabschiedung
des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Startschuss für 
eine neue Form der Wettbewerbskontrolle im Energiemarkt gefallen. Die
Instrumente der Kontrolle sind die Aufsicht der Bundesnetzagentur 
über die Netznutzungsentgelte sowie die Pflicht der integrierten 
Versorger, eine strenge organisatorische Trennung ihrer 
Geschäftsbereiche Netz und Vertrieb einzuhalten. Das EnWG schafft 
zwar durch die Trennung des Monopolbereiches Netz vom Vertrieb eine 
wesentliche Voraussetzung für mehr Wettbewerb, beklagt wird aber 
weiter die oligopolistische Struktur im Stromsektor und die 
langfristigen Lieferverträge im Gasmarkt. "Hier muss weiterhin die 
Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamtes greifen", stellte dazu der
Präsident des Bundeskartellamtes, Dr. Ulf Böge, fest.
Die EUROFORUM-Konferenz "Energiekartellrecht aktuell" (5. 
September 2005, Düsseldorf und 4. Oktober 2005, Berlin) stellt die 
Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Kartellrechts vom 
Energiewirtschaftsgesetz vor. Fragen der Missbrauchskontrolle und 
-aufsicht sowie der Fusionskontrolle werden ebenso aufgegriffen wie 
Änderungen bei der Netzentgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur
und die weitere Prüfung von Energielieferverträgen durch das 
Bundeskartellamt.
Als Vertreterin des Bundeskartellamtes spricht Silke Hossenfelder 
über die Aufgabenbereiche ihres Amtes nach der Regulierung im 
Energiemarkt und geht unter anderem auf aktuelle Verfahren wegen 
überhöhter Strom- und Erdgaspreise ein. Kevin Canty von der 
Bundesnetzagentur zeigt die Änderungen bei der Netzentgeltregulierung
im Vergleich zur bisherigen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht 
auf und erläutert die Befugnisse der Agentur. Einen Überblick über 
die kartellrechtlich erfassten energiewirtschaftlichen Sachverhalte 
und über die Aufgabenbereiche der Bundesnetzagentur gibt Dr. Boris 
Scholtka (KERMEL & SCHOLTKA). Vor dem Hintergrund der Kritik des 
Bundeskartellamtes erläutert Dr. Markus Litpher (RWE AG) die 
Wirksamkeit von Energielieferverträgen. Dr. Mario Pohlmann (E.ON 
Energie AG) greift das Thema Fusionskontrolle auf. Die Befugnisse des
Bundeskartellamtes und den Umgang mit Anfragen des Kartellamtes 
stellt Marc Baltus (HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK) vor.
Das vollständige Programm finden Sie unter:
http://www.euroforum.de/pr-energiekartellrecht
Pressemitteilung im Internet: 
www.euroforum.de/presse/energiekartellrecht
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EUROFORUM Deutschland GmbH ist eines der führenden Unternehmen für 
Konferenzen, Seminare, Jahrestagungen und schriftliche 
Management-Lehrgänge. Seit 1993 ist EUROFORUM Deutschland GmbH 
Exklusiv-Partner für Handelsblatt-Veranstaltungen, seit 2003 
ebenfalls Kooperationspartner für Konferenzen der WirtschaftsWoche. 
Mit rund 200 Mitarbeitern haben im Jahr 2004 mehr als 800 
Veranstaltungen in über 20 Themengebieten stattgefunden. Rund 36 000 
Teilnehmer besuchten im vergangenen Jahr EUROFORUM-Veranstaltungen. 
Der Umsatz lag 2004bei rund 50 Millionen Euro.

Rückfragen bitte an:

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Dr. phil. Nadja Thomas
Telefon: +49(0)211/9686-3387
Fax: +49(0)211/9686-4387
nadja.thomas@euroforum.com

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