"Das deutsche Vergaberecht vor neuen Herausforderungen" Pressemitteilung zur EUROFORUM-Konferenz "Vergaberecht 2005"
Düsseldorf (ots)
Der Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Vergaberechts liegt bereits vor, konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig vor der vorgezogenen Bundestagswahl in den Bundestag eingebracht werden. Der weitere Ausgang der Vergaberechtsreformen bleibt daher weiter ungewiss. Sollten die neuen Regelungen der Reform in diesem Jahr nicht mehr verabschiedet werden, wird das neue EU-Legislativpaket bei einer nicht fristgerechten Umsetzung am 31. Januar 2006 als unmittelbar geltendes Recht in Kraft treten.
Auf der 10. EUROFORUM-Jahrestagung "Brennpunkt Vergaberecht 2005" (8. bis 10. November 2005, Düsseldorf) informieren Experten aus Praxis, Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Beratung über die aktuellen Problemstellungen, Rechtsentwicklungen und Gerichtsentscheidungen, sowie über die Inhalte des ÖPP-Beschleunigungsgesetztes vom 8. Juli 2005.
Über die aktuellen Entwicklungen im deutschen Vergaberecht spricht der Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Friedhelm Marx. Zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen erläutert Professor Dr. Martin Burgi, (Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum) den Rechtsrahmen und den Rechtsschutz, sowie die Abgrenzungen zwischen Dienstleistungsauftrag und Baukonzession.
Grenzen und Möglichkeiten der Vergaberechtsfreiheit bei Privatisierung und interkommunale Zusammenarbeit werden von Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, erörtert. Dabei sind die Folgerungen aus den EuGH-Urteilen vom 11. und 13. Januar 2005 ebenso Thema, wie der Umgang mit bestehenden Verträgen und Haftungsfragen.
"Bei Korruptionshandlungen besteht regelmäßig das Risiko eines Angebotsausschlusses. Dieser ist allerdings grundsätzlich nicht zwingend", so RA Arnold Boesen (Boesen Rechtsanwälte), der das Problem der Korruption bei der Vergabe aufgreift. Pflichten der Vergabestelle und Anforderungen an die Unternehmen werden dabei als Fragen der Zuverlässigkeit diskutiert.
Über das grundlegende Verhältnis von vergabe- und verwaltungsrechtlichem Rechtschutz äußert sich Dr. Hans-Joachim Prieß (Freshfields Bruckhaus Deringer): "Die Frage lautet nicht, ob Beschaffungen, die außerhalb des GWB-Vergaberechts vorgenommen werden, überhaupt justizabel sind. Die Frage, die sich gegenwärtig mehr denn je stellt, lautet vielmehr, welche Gerichte für die Überprüfung zuständig sind."
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