Energieverträge müssen verhandelt werden. EUROFORUM-Konferenz: "Energieverträge" 27. und 28. April 2006, Berlin
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, März 2006. Das neue Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zieht Änderungen bei Lieferantenrahmenverträgen, Netznutzungs- und Netzanschlussverträgen sowie bei Bilanzkreis- und Energiehandelsverträgen nach sich. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellte am 13. März 2006 fest, dass die zur Zeit von Netzbetreibern an Lieferanten und Netznutzer vorgelegten Lieferantenrahmen- und Netznutzungsverträge weder mit der Bundesnetzagentur abgestimmt noch von ihr genehmigt seien. Die Regulierungsbehörde plane derzeit keine Einzelprüfungen der Verträge, bereite aber eine generelle Klärung der umstrittenen Punkte vor. Die BNetzA machte ihre Auffassung deutlich, dass §115 Abs. 1 EnWG kein einseitiges Vertragsänderungsrecht vorsehe, sondern ein Anpassungsrecht grundsätzlich beiden Vertragsparteien zustehe und so eine Vertragsverhandlungspflicht begründe.
Die EUROFORUM-Konferenz "Energieverträge" (27. und 28. April 2006, Berlin) greift die Auswirkungen des EnWG auf die Verträge in der Versorgungswirtschaft auf. Praxisnah erläutern Energierechts-Experten notwendige Anpassungen der Energielieferverträgen, die Wirksamkeit energie- und preisspezifischer Vertragsklauseln. Änderungsbedarf bei Bilanzkreis- und Energiehandelsverträgen werden ebenso diskutiert wie Sonderfälle bei Netznutzungs- und Netzanschlussverträgen durch das Unbundling.
Alexander Genten (STAWAG Stadtwerke Aachen AG) stellt Vertragsbeziehungen und Vertragsarten im neuen EnWG vor und geht auf die Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur ein. Netznutzungs- und Netzanschlussverträge bei Strom erörtert Dr. Jochen Starke (Electrabel Deutschland AG). Wie Netzkopplungsverträge und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Netzbetreibern im Gasbereich gestaltet werden müssen, greift Lars Voss (Wintershall Aktiengesellschaft) auf. Christoph Barth (DB Energie GmbH) erläutert Besonderheiten bei Bilanzkreisverträgen Strom.
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