euro adhoc: Frauenthal Holding AG
Aktienrückkauf
Veröffentlichung des
Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu
machen, und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms
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14.10.2008
Der Vorstand von Frauenthal Holding AG mit dem Sitz in Wien ("FHAG" oder die "Gesellschaft") hat am 8.10.2008 beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 18. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3.5.2007 zum Aktienrückkauf Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden, höchstens 682.109 auf Inhaber lautende Stückaktien zu erwerben. Unter Berücksichtigung anderer eigener Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, entspricht der Erwerb einem Anteil von höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 13.10.2008 zugestimmt. Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden auf Grund des Beschlusses des Vorstands von FHAG vom 8.10.2008, dem der Aufsichtsrat von FHAG mit Beschluss vom 13.10.2008 zugestimmt hat, gemäß §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV (BGBl II 2002/112) der beabsichtigte Rückerwerb eigener Aktien von FHAG und das Rückkaufprogramm bekannt gemacht. Änderungen des Rückkaufprogramms (siehe § 6 VeröffentlichungsV) sowie die Veröffentlichung der im Rahmen des Rückkaufprogramms oder der Veräußerung eigener Aktien durchgeführten Transaktionen (siehe § 7 VeröffentlichungsV) werden ausschließlich im Internet auf der Homepage von FHAG www.frauenthal.at bekannt gemacht werden. Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von Aktien von FHAG und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von FHAG Aktien anzunehmen.
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG: 3.5.2007. 2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses: 8.5.2007 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. 3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: 20.10.2008 bis einschließlich 3.11.2008. 4. Aktiengattung, auf die sich das Rückkaufprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien von FHAG (einheitliche Aktiengattung). 5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere auch Anteil der rückzukaufenden eigenen Aktien am Grundkapital: bis zu höchstens 100.000 auf Inhaber lautende Stückaktien, dies entspricht bis zu rund 1,06 % des Grundkapitals von FHAG. 6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der Gegenwert je Aktie, welcher entsprechend dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung in absoluter Höhe nicht weniger als EUR 10,-- und nicht mehr als EUR 45,-- betragen darf, wurde mit EUR 10,-- festgesetzt. Weiters darf der Gegenwert je Aktie nicht ein Kurs sein, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) des derzeit höchsten unabhängigen Angebots liegt. Gemäß Art 5 Abs 3 der Verordnung Nr 2273/2003 vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen gibt FHAG bekannt, dass FHAG aufgrund der niedrigen Liquidität der FHAG Aktie beabsichtigt, gegebenenfalls mehr als 25%, höchstens jedoch bis zu 50% des durchschnittlichen Tagesvolumens in der FHAG Aktie zu erwerben. 7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob die Aktien eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der FHAG Aktien auf Grund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse und/oder unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes außerbörslich statt. Zweck des Rückkaufs ist die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die FHAG Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass dieses Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. 8. Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Emittentin: keine. 9. Ausmaß der gegenwärtig eingeräumten oder geplanten Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Gegenwärtig sind Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder nicht eingeräumt oder konkret geplant. Die Emittentin behält sich vor, erworbene eigene Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu verwenden und dabei Aktienoptionen gegebenenfalls auch an Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft oder von mit dieser verbundenen Unternehmen auszugeben; in diesem Fall wird die Emittentin das Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
Prinz-Eugen-Strasse 30/4a
A-1040 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at
Frauenthal Holding AG
Mag. Erika Hochrieser
Prinz-Eugen-Strasse 30/4a
A-1040 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06-35
Fax + 43(1) 505 42 06-33
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at
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Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406
WKN:
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