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Frauenthal Holding AG

euro adhoc: Frauenthal Holding AG
Aktienrückkauf
Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen, und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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14.10.2008

Der Vorstand von Frauenthal Holding AG mit dem Sitz in Wien ("FHAG" oder die "Gesellschaft") hat am 8.10.2008 beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 18. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3.5.2007 zum Aktienrückkauf Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden, höchstens 682.109 auf Inhaber lautende Stückaktien zu erwerben. Unter Berücksichtigung anderer eigener Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, entspricht der Erwerb einem Anteil von höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 13.10.2008 zugestimmt. Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden auf Grund des Beschlusses des Vorstands von FHAG vom 8.10.2008, dem der Aufsichtsrat von FHAG mit Beschluss vom 13.10.2008 zugestimmt hat, gemäß §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV (BGBl II 2002/112) der beabsichtigte Rückerwerb eigener Aktien von FHAG und das Rückkaufprogramm bekannt gemacht. Änderungen des Rückkaufprogramms (siehe § 6 VeröffentlichungsV) sowie die Veröffentlichung der im Rahmen des Rückkaufprogramms oder der Veräußerung eigener Aktien durchgeführten Transaktionen (siehe § 7 VeröffentlichungsV) werden ausschließlich im Internet auf der Homepage von FHAG www.frauenthal.at bekannt gemacht werden. Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von Aktien von FHAG und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von FHAG Aktien anzunehmen.

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8
     und Abs 1a und Abs 1b AktG: 3.5.2007.
  2. Tag  und  Art  der  Veröffentlichung  des   Hauptversammlungsbeschlusses:
     8.5.2007 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
  3. Beginn und voraussichtliche  Dauer  des  Rückkaufprogramms: 20.10.2008  bis
     einschließlich 3.11.2008.
  4. Aktiengattung, auf die sich  das  Rückkaufprogramm  bezieht:  auf  Inhaber
     lautende Stückaktien von FHAG (einheitliche Aktiengattung).
  5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere
     auch Anteil der rückzukaufenden eigenen Aktien  am  Grundkapital:  bis  zu
     höchstens 100.000  auf Inhaber lautende Stückaktien, dies  entspricht  bis
     zu rund 1,06 % des Grundkapitals von FHAG.
  6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie:  Der  Gegenwert
     je   Aktie,   welcher   entsprechend   dem   Ermächtigungsbeschluss    der
     Hauptversammlung in absoluter Höhe nicht weniger als EUR 10,--  und  nicht
     mehr als EUR 45,-- betragen darf, wurde mit EUR 10,-- festgesetzt. Weiters
     darf der Gegenwert je Aktie nicht ein Kurs sein, der über dem des  letzten
     unabhängig getätigten Abschlusses oder  (sollte  dieser  höher  sein)  des
     derzeit höchsten unabhängigen Angebots  liegt.  Gemäß  Art  5  Abs  3  der
     Verordnung Nr 2273/2003 vom 22.12.2003  zur  Durchführung  der  Richtlinie
     2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  -  Ausnahmeregelungen
     für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen gibt FHAG  bekannt,
     dass FHAG aufgrund der niedrigen Liquidität der FHAG  Aktie  beabsichtigt,
     gegebenenfalls  mehr  als  25%,  höchstens   jedoch   bis   zu   50%   des
     durchschnittlichen Tagesvolumens in der FHAG Aktie zu erwerben.
  7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob  der  Rückkauf
     über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob  die  Aktien
     eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder  ob  sie  für
     Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der
     Rückkauf der FHAG Aktien auf Grund dieses  Rückkaufprogramms  findet  über
     die  Wiener   Börse   und/oder   unter   Wahrung   des   aktienrechtlichen
     Gleichbehandlungsgrundsatzes außerbörslich statt. Zweck des Rückkaufs  ist
     die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die FHAG Aktie an  der  Wiener
     Börse, wobei  jedoch  der  Handel  mit  eigenen  Aktien  als  Erwerbszweck
     ausgeschlossen ist.  Aus  Anlass  dieses  Rückkaufprogramms  findet  keine
     Einziehung von Aktien statt.
  8. Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms  auf  die  Börsezulassung  der
     Aktien der Emittentin: keine.
  9. Ausmaß der  gegenwärtig  eingeräumten  oder  geplanten  Aktienoptionen  im
     Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- und
     Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Gegenwärtig sind Aktienoptionen im
     Rahmen von Stock Option Plänen an  leitende  Angestellte  oder  Vorstands-
     oder Aufsichtsratsmitglieder nicht eingeräumt oder  konkret  geplant.  Die
     Emittentin behält sich vor, erworbene eigene  Aktien  gegebenenfalls  auch
     für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu verwenden  und  dabei
     Aktienoptionen gegebenenfalls auch an Mitglieder  des  Vorstands  und/oder
     leitende  Angestellte  jeweils  der  Gesellschaft  oder  von  mit   dieser
     verbundenen Unternehmen auszugeben; in diesem Fall wird die Emittentin das
     Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV  unverzüglich
     bekannt geben.
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
Prinz-Eugen-Strasse 30/4a
A-1040 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at

Frauenthal Holding AG
Mag. Erika Hochrieser
Prinz-Eugen-Strasse 30/4a
A-1040 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06-35
Fax + 43(1) 505 42 06-33
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at
www.frauenthal.at

Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

Original content of: Frauenthal Holding AG, transmitted by news aktuell

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