EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Frauenthal Holding AG Wien, FN 83990 s ISIN AT0000762406 Einberufung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 23. ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am Mittwoch, dem 6. Juni 2012, um 13.30 Uhr, BÖRSENSÄLE WIEN, Wipplingerstraße 34, 1010 Wien. Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich im Sinne der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen in die Börsensäle, wobei wir ersuchen bereits vor der Einnahme des Mittagessens die Stimmkarten bei der Registrierung zur beheben. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011. 2. Vorlage des schriftlichen Berichts des Sonderprüfers INTERFIDES Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH, Wien, aufgrund des in der Hauptversammlung vom 14.5.2009 gestellten Antrags auf Sonderprüfung vom 27.2.2012 sowie gegebenenfalls Beschlussfassung darüber. 3. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011. 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über a. die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG zu erwerben, b. die Ermächtigung des Vorstands für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen, c. die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien mit Hauptversammlungsbeschluss vom 2.6.2010. 9. Beschlussfassung über a. die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2012], b. die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3.5.2007. 10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere im Hinblick auf das Genehmigte Kapital 2012 und zur Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 16. Mai 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2012 zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss, - zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011; - Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 3 - 10, - Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, - Bericht des Vorstands zu TOP 8 - Erwerb eigener Aktien 2012, Bezugsrechtsausschluss, - Bericht des Vorstands zu TOP 9 - Genehmigtes Kapital 2012, Bezugsrechtsausschluss, - Bericht des Sonderprüfers INTERFIDES Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH, Wien, vom 27.2.2012, - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 16. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 25. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und es bedarf keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Ausdrücklich wird auf Folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 25. Mai 2012 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2012 zugänglich. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz bzw. sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 27. Mai 2012, 24.00 Uhr (Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 1. Juni 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH Boten Kennwort: Frauenthal Seeböckgasse 41 1160 Wien als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81 Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Frauenthal Holding AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da Frauenthal Holding AG bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben. Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss. Namensaktien, Zwischenscheine Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung zur Hauptversammlung. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 27. Mai 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung des Aktionärs ist bei Bestellung mehrerer Bevollmächtigter jeder von diesen selbständig vertretungsbefugt. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 5. Juni 2012, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH Boten Kennwort: Frauenthal Seeböckgasse 41 1160 Wien als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81 Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang TIF, PDF, etc.) Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2012 abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in 9.434.990 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 272.456 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 9.162.534 Stück. Wien, im Mai 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: Frauenthal Holding AG Dr. Martin Sailer E-Mail: m.sailer@frauenthal.at Mag. Erika Hochrieser E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Tel + 43(1) 505 42 06 Fax + 43(1) 505 42 06-33 www.frauenthal.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Frauenthal Holding AG Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Telefon: +43 1 505 42 06 FAX: +43 1 505 42 06 -33 Email: holding@frauenthal.at WWW: www.frauenthal.at Branche: Technologie ISIN: AT0000762406, AT0000492749 Indizes: ATX Prime Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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