EANS-News: Frauenthal Holding AG/Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG: Veröffentlichung des Beschlusses der 26. o. Hauptversammlung über die Ermächtigung zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien/Veräußerungsermächtigung auf andere Weise als über Börse od
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen Die Frauenthal Holding AG, Rooseveltplatz 10, 1090 Wien (in der Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemäß § 82 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 26. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Mai 2015 die folgenden Beschlüsse zum 6. Tagesordnungspunkt fasste: "a) Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 5,- (Euro fünf) und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 15,- (Euro fünfzehn) beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach, also auch wiederholt, ausüben, allerdings jeweils nur bis zu einer Höchstgrenze von 10% (zehn Prozent) des jeweiligen Grundkapitals, wobei bei der Berechnung dieser Höchstgrenze von der Gesellschaft zum jeweiligen Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien entsprechend zu berücksichtigen sind (gemäß § 65 Absatz 2 erster Satz Aktiengesetz). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 Unternehmensgesetzbuch; ab 1.1.2016 § 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 Unternehmensgesetzbuch; ab 1.1.2016 § 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien ergeben, zu beschließen. b) Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der Beschlussfassung an ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 65 Absatz 1b in Verbindung mit §§ 169 bis 171 Aktiengesetz für die Veräußerung eigener Aktien eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen - insbesondere (i)zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft und von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, (Teil-)Betrieben, sonstigen Vermögensgegenständen oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe)oder (iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen - und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen." Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 82 Abs. 10 BörseG die Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG. Auf den auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Frauenthal Holding AG (www.frauenthal.at) veröffentlichten Bericht des Vorstands zum 6. Tagesordnungspunkt wird verwiesen. Rückfragehinweis: Frauenthal Holding AG Dr. Martin Sailer E-Mail: m.sailer@frauenthal.at Mag. Erika Hochrieser E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Tel + 43(1) 505 42 06 Fax + 43(1) 505 42 06-33 www.frauenthal.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Frauenthal Holding AG Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Telefon: +43 1 505 42 06 FAX: +43 1 505 42 06 -33 Email: holding@frauenthal.at WWW: www.frauenthal.at Branche: Technologie ISIN: AT0000762406, AT0000492749 Indizes: ATX Prime Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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