EANS-News: Frauenthal Holding AG
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 iVm § 82
Abs 8 sowie § 82 Abs 10 BörseG
Bericht über die Einräumung von Aktienoptionen
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Aktienbewegung B E R I C H T des Vorstands und des Aufsichtsrats der Frauenthal Holding AG mit dem Sitz in Wien (FN 83990 s) über die Einräumung von Aktienoptionen Es ist beabsichtigt, das in der 27. ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2016 beschlossene Aktienoptionsprogramm durchzuführen. Hierüber erstatten Herr Dr. Martin Sailer, geb. 2.6.1962 und Herr Mag. Wolfgang Knezek, geb. 10.8.1963 als sämtliche Mitglieder des Vorstands der Frauenthal Holding AG sowie Herr Dr. Dietmar Kubis, geb. 30.7.1957 Herr Dr. Hannes Winkler, geb. 10.9.1955 Herr Dr. Oskar Grünwald, geb. 6.7.1937 Herr Dr. Johannes Strohmayer, geb. 17.9.1950 Frau Birgit Eckert, geb. 20.6.1952 Herr Mag. Johann Schallert, geb. 15.8.1959 Herr August Enzian, geb. 4.11.1961 Herr Klaus Kreitschek, geb. 9.9.1960 und Herr Thomas Zwettler, geb. 20.9.1969 als sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der Frauenthal Holding AG nachstehenden Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der Frauenthal Holding AG gemäß § 95 Abs 6 AktG iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die Einräumung von Aktienoptionen: Die Frauenthal Holding AG mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 83990s (,,FHAG" oder ,,Gesellschaft"),besitzt gegenwärtig 894.499 Stück eigene Aktien. Mit Beschluss der 26. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.5.2015 (,,Hauptversammlung")wurde der Vorstand (neuerlich) ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf eine andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußern zu können, insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft und von mit ihr verbundenen Unternehmen, (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, (Teil-)Betrieben, sonstigen Vermögensgegenständen oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Gemäß § 6a der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ferner ermächtigt, bis einschließlich 30.6.2017 (a) das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens EUR 4.717.495 durch Ausgabe von bis zu 4.717.495 auf Inhaber und/oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, (b) hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre gegebenenfalls ausschließlich dann auszuschließen, wenn das Grundkapital (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung oder eines Aktienoptionsplans einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten jeweils der Gesellschaft oder von mit dieser verbundenen Unternehmen oder (ii) gegen Sacheinlagen von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erhöht wird sowie (c) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Art der neu auszugebenden Aktien (auf Inhaber und/oder auf Namen lautend), den Ausgabebetrag sowie die sonstigen Ausgabebedingungen festzusetzen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Gesellschaft hat im Juni 2011 ein Aktienoptionsprogramm für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und für Führungskräfte der Frauenthal-Gruppe mit fünfjähriger Laufzeit eingeführt (das ,,Auslaufende Aktienoptionsprogramm"). Unter dem Auslaufenden Aktienoptionsprogramm konnten Programmteilnehmer letztmalig im Geschäftsjahr 2016 für herausragende Leistungen im Geschäftsjahr 2015 Aktienoptionen zugeteilt werden. Das Auslaufende Aktienoptionsprogramm ist nach Ansicht der Gesellschaft für die Programmteilnehmer ein wesentlicher Anreiz, mit ihren Leistungen zum Erfolg der Frauenthal-Gruppe beizutragen. Außerdem wurde die Identifikation mit der Frauenthal-Gruppe erheblich gesteigert, insbesondere weil Führungskräfte zu Miteigentümern des Unternehmens wurden. Das Auslaufende Aktienoptionsprogramm ist nach Ansicht der Gesellschaft maßgeblich dafür verantwortlich, dass wichtige Führungskräfte in der Frauenthal- Gruppe gehalten werden konnten. Die geringe Fluktuation in der Gruppe der Begünstigten war in den letzten Jahren ein wichtiger Erfolgsfaktor der Frauenthal-Gruppe und es wird auch für die zukünftige Entwicklung wesentlich sein, wichtige Führungskräfte in der Frauenthal-Gruppe zu halten. Vor diesem Hintergrund plant die Gesellschaft ein weiteres Aktienoptionsprogramm für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und für Führungskräfte der Frauenthal- Gruppe mit fünfjähriger Laufzeit. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, ein solches Aktienoptionsprogramm zu beschließen bzw gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG zu genehmigen. Im Fall der Ausübung von Optionen unter dem neuen Aktienoptionsprogramm sollen diese aus dem Bestand der im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien bedient werden und somit in diesem Fall eigene Aktien auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden. Nach Ermessen der Gesellschaft kann sie um den Berechtigten jene Aktien an FHAG zu gewähren, die diese aufgrund der ihnen eingeräumten Optionen zu beziehen berechtigt sind, auch von dem bestehenden (oder allenfalls auch verlängerten) genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre oder von einem zu schaffenden bedingten Kapital oder genehmigten bedingten Kapital (§ 159 Abs 2 Z 3 und Abs 3 AktG) Gebrauch machen. 1. Grundsätze und Leistungsanreize, die der Gestaltung der Aktienoptionen zugrunde liegen Es sollen die jeweiligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und weitere ungefähr 10 bis 15 Führungskräfte der Frauenthal-Gruppe in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden. Das Aktienoptionsprogramm wird für fünf Jahre gelten. Die Optionen werden in den Jahren 2017 bis 2021 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) zugeteilt werden. Durch die Aktienoptionen soll für Programmteilnehmer ein Anreiz geschaffen werden, mit ihren Leistungen zum Shareholder-Value und zum Erfolg der Frauenthal-Gruppe beizutragen sowie an diesem Erfolg teilzunehmen. Durch die Aktienoptionen wird die Identifikation mit dem Unternehmen gesteigert, die Mitarbeiter werden zu Miteigentümern und die Attraktivität der Frauenthal-Gruppe als Arbeitgeber wird erhöht. Insgesamt wird die Bindung der Begünstigten an das Unternehmen bzw an die Organfunktion massiv gestärkt, was zu einer geringen Fluktuation bei wichtigen Führungskräften beitragen soll. Das Aktienoptionsprogramm als solches gewährt noch keinem Programmteilnehmer einen klagbaren Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Anzahl von Optionen. Zuteilungen unter dem Aktienoptionsprogramm erfolgen (sofern nicht auf einzelvertraglicher Ebene zwischen der Gesellschaft und einer Führungskraft abweichend geregelt) ohne dass hierzu eine Verpflichtung der Gesellschaft bestünde und begründen - auch im Fall wiederholter Zuteilungen - keinen Anspruch auf künftige Zuteilungen. 2. Anzahl und Aufteilung der gewährten Optionen unter Angabe der beziehbaren Aktien Unter dem Auslaufenden Aktienoptionsprogramm wurden vom Aufsichtsrat bislang in den Geschäftsjahren 2012 bis 2016 (für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015) insgesamt 181.000 Optionen zugeteilt, davon 50.000 an das Vorstandsmitglied Dr. Martin Sailer, 15.000 an das Vorstandsmitglied Mag. Wolfgang Knezek und 116.000 an weitere Führungskräfte der Frauenthal- Gruppe. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter dem gegenständlichen Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals 2017 für die Leistungen in 2016. Insgesamt können unter dem Aktienoptionsprogramm maximal 250.000 Aktienoptionen zugeteilt werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 (einem) Stück auf Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft. Jeder Programmteilnehmer kann jährlich bis zu höchstens 10.000 Stück Optionen zugeteilt erhalten. Als besonderer langfristiger Anreiz besteht die Möglichkeit, TOP-Führungskräften davon abweichend im Jahr des Ablaufs einer allfälligen Funktionsperiode jeweils bis zu höchstens 50.000 Stück Optionen zuzuteilen und für diese Optionen abweichende Ausübungs- und Behaltefristen festzulegen, insbesondere wenn sie in der ablaufenden Funktionsperiode maßgeblich zum Shareholder-Value und zum Erfolg der Frauenthal-Gruppe beigetragen haben. 3. Wesentliche Bedingungen der Aktienoptionen, insbesondere Ausübungspreis oder die Grundlage oder Formel seiner Berechnung Die zugeteilten Aktienoptionen können jeweils zu EUR 2,00 je Frauenthal Aktie ausgeübt werden, dh eine Aktienoption berechtigt zum Erwerb von 1 (ein) Stück auf Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis von EUR 2,00. Die Zuteilung von Aktienoptionen findet in jedem Geschäftsjahr jeweils einmalig innerhalb der ersten sechs Monate eines Geschäftsjahrs (aber nach Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das unmittelbar vorangehende Geschäftsjahr) statt, und zwar jeweils auf Grundlage der Leistungen der Teilnehmer des Aktienoptionsprogramms im abgelaufenen Geschäftsjahr (zB in 2017 für 2016). Ein Eigeninvestment (im Sinn einer Verpflichtung zum Erwerb zusätzlicher Aktien der Gesellschaft) ist in Zusammenhang mit der Zuteilung von Aktienoptionen nicht notwendig. Voraussetzung für die Zuteilung der Aktienoptionen ist jeweils: (i) Erbringung herausragender Leistungen eines Teilnehmers am Aktienoptionsprogramm im abgelaufenen Geschäftsjahr, insbesondere zur Erreichung strategischer Ziele und in Führungsverantwortung; und (ii)aufrechtes (nicht gekündigtes) Anstellungsverhältnis mit einem Unternehmen der Frauenthal-Gruppe bzw im Fall von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag zum Termin der Zuteilung der Aktienoptionen. Die Aktienoptionen werden jährlich durch Beschluss des Aufsichtsrats zugeteilt, der dabei die Leistungen (siehe oben (i)) der Teilnehmer des Aktienoptionsprogramms individuell würdigt. 4. Laufzeit und zeitliche Ausübungsfenster, Übertragbarkeit der Optionen und allfällige Behaltefrist für bezogene Aktien Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen, dh für den Erwerb der FHAG Aktien, für die Programmteilnehmer bezugsberechtigt sind, ist - sofern nicht in diesem Abschnitt Abweichendes vorgesehen ist - jeweils: (i) aufrechtes (nicht gekündigtes) Anstellungsverhältnis mit dem betreffenden Unternehmen der Frauenthal-Gruppe bzw im Fall von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag; und (ii) Ablauf von 3 (drei) Jahren ab Zuteilung der Optionen (,,Wartefrist"), dh die zB im Geschäftsjahr 2017 zugeteilten Optionen können in 2020, die zB im Geschäftsjahr 2018 zugeteilten Optionen in 2021 usw ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat kann im Einzelfall eine abweichende Wartefrist festlegen, wenn sachliche Gründe hierfür vorliegen und dies im Interesse der Gesellschaft liegt. Die zugeteilten Optionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf von drei Wochen -- aber nicht während der regulären oder im Einzelfall verhängten Handelssperren oder während eines geschlossenen Zeitraums nach Art 19 Abs 11 Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) 596/2014; ,,MAR") -- ausübbar. Steht einem Ausübungsberechtigten bis zum Ablauf der regulären Ausübungsfrist aufgrund von Handelssperren, geschlossenen Zeiträumen oder sonstigen Umständen, die eine Gefahr von Verstößen gegen Insiderverbote gemäß Art 14 MAR begründen könnten (gemeinsam die ,,Ausübungsverbote"), kein durchgehendes Ausübungsfenster von mindestens drei Wochen zur Verfügung, verlängert sich die Ausübungsfrist seiner Optionen bis zum Ablauf eines durchgehenden dreiwöchigen Zeitraums, in dem der Ausübungsberechtigte keinem Ausübungsverbot unterlag. Ausübungen haben schriftlich mittels von der Gesellschaft aufgelegter, in der Abteilung Group Controlling erhältlicher Muster-Ausübungserklärungen zu erfolgen und sind an die Gesellschaft (zH Group Controlling) zu übermitteln. Nicht zeitgerecht ausgeübte Optionen verfallen ohne Anspruch auf Entschädigung. Im Fall des Übertritts in den Ruhestand gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ist der Programmteilnehmer berechtigt, alle bis zu dem Termin des Übertritts in den Ruhestand zugeteilten Optionen sofort auszuüben. Übt er die Optionen nicht innerhalb von drei Monaten ab Übertritt in den Ruhestand aus, so verfallen alle zugeteilten, aber nicht ausgeübten Optionen. Im Fall des Ablebens, des Ausscheidens eines Programmteilnehmers wegen Berufsunfähigkeit oder eines Ausscheidens aus der Frauenthal-Gruppe aufgrund der Veräußerung des dienstgebenden Unternehmens des Programmteilnehmers durch die Frauenthal-Gruppe werden alle bis dahin zugeteilten Optionen mit ihrem Wert zu diesem Termin (dh dem Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen ungewichteten Börsekurs der Frauenthal Aktie während der letzten zwölf Monate abzüglich EUR 2,00 je Aktie) in bar abgefunden. Für den Fall, dass der Wert der Optionen negativ sein sollte, erfolgt keine Abfindung. Für die aufgrund der Ausübung der Optionen erworbenen Aktien gilt eine Behaltefrist von 36 Monaten. Der Aufsichtsrat kann im Einzelfall eine abweichende Behaltefrist festlegen, wenn sachliche Gründe hierfür vorliegen und dies im Interesse der Gesellschaft liegt. Außerdem ist jeder Teilnehmer am Aktienoptionsprogramm berechtigt, so viele der aufgrund der Ausübung der Optionen erworbenen Aktien vor Ablauf der Behaltefrist -- aber nicht während der regulären oder im Einzelfall verhängten Handelssperren oder während eines geschlossenen Zeitraums nach Art 19 Abs 11 MAR -- zu verkaufen, wie erforderlich ist, damit er oder sie seine oder ihre persönliche Einkommensteuer in Bezug auf die Ausübung der Optionen aus dem Netto-Veräußerungserlös (dh abzüglich allfälliger Steuern auf den Veräußerungserlös und allenfalls vorgeschriebene sonstige Abgaben und Beiträge) entrichten kann. Im Fall des Übertritts in den Ruhestand oder des Ausscheidens infolge Berufsunfähigkeit ist der Programmteilnehmer berechtigt, alle aufgrund der Ausübung der Optionen erworbenen Aktien nach Übertritt in den Ruhestand oder nach Ausscheiden infolge Berufsunfähigkeit, aber vor Ablauf der Behaltefrist zu veräußern. Alle Aktienoptionen sind nicht übertragbar und müssen höchstpersönlich ausgeübt werden. Während der Wartefrist und der Behaltefrist dürfen die Programmteilnehmer keine Geschäfte tätigen, die wirtschaftlich zu einer Veräußerung oder zur Übertragung der mit ihren Ansprüchen verbundenen Chancen und Risiken führen und keine sonstigen Maßnahmen setzen, die jene Risiken absichern, die sich für ihre Ansprüche unter dem Aktienoptionsprogramm durch negative Kursentwicklungen der FHAG-Aktie ergeben (Hedging-Verbot). Wien, im Mai 2016 Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Frauenthal Holding AG Rückfragehinweis: Frauenthal Holding AG Dr. Martin Sailer E-Mail: m.sailer@frauenthal.at Mag. Erika Hochrieser E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Tel + 43(1) 505 42 06 Fax + 43(1) 505 42 06-33 www.frauenthal.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Frauenthal Holding AG Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Telefon: +43 1 505 42 06 FAX: +43 1 505 42 06 -33 Email: holding@frauenthal.at WWW: www.frauenthal.at Branche: Technologie ISIN: AT0000762406, AT0000492749 Indizes: ATX Prime Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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