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Beim Kauf von Handy-Freisprecheinrichtungen beachten
Nur mit geprüften Geräten auf der sicheren Seite

Stuttgart (ots)

Jetzt greifen die neuen Änderungen der
Straßenverkehrsordnung: Seit dem 1.Februar 2001 darf mit dem Handy im
Auto nur noch telefoniert werden, wenn das Fahrzeug mit einer
Freisprecheinrichtung ausgerüstet ist. Dieses Zubehör wird in
unterschiedlichen technischen Varianten angeboten. Neben dem
Bedienungskomfort sollte beim Kauf allerdings auch darauf geachtet
werden, ob die Freisprechanlage eine "Zulassung" besitzt.
Die Anbieter von Freisprecheinrichtungen können sich freuen: seit
Wochen verzeichnen sie steigende Umsätze. Die sprunghaft gestiegene
Nachfrage nach diesen Zusatzgeräten sollte jedoch nicht dazu führen,
dass Handy-Benutzer blind jedes Angebot ordern. "Nur mit
Freisprecheinrichtungen, die eine sogenannte KBA-Nummer ( z.B. e1 -
123456 ) tragen oder den Prüfbericht eines anerkannten Labors
vorweisen, kann der Autofahrer sicher sein, ein vernünftiges Produkt
zu erwerben", rät  Lutz Zimmermann, Experte für Fragen der
elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) an der
Typprüfstelle/Technischer Dienst von DEKRA in Dresden.
Nach Angaben des Fachmannes trennt diese Kennzeichnung die Spreu
vom Weizen und schließt das Risiko aus, durch die Benutzung
ungeprüfter Freisprecheinrichtungen die Betriebserlaubnis  des Autos
zu verlieren. Bei ungeprüften Geräten bestehe die Gefahr, dass sie
Fehlfunktionen  in der komplexen Fahrzeugelektronik auslösen.
Außerdem empfehlen die Sachverständigen von DEKRA das Handy im Auto
immer mit einer Außenantenne zu koppeln: Damit wird die
Sprachqualität verbessert und die elektromagnetische Belastung
reduziert.
DEKRA AG
Kommunikation
und Marketing
Handwerkstraße 15
D-70565 Stuttgart
Lothar Nicolas 
(07 11) 78 61-21 22
(07 11) 78 61-27 00 
lothar.nicolas@dekra.de

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