Beim Kauf von Handy-Freisprecheinrichtungen beachten
Nur mit geprüften Geräten auf der sicheren Seite
Stuttgart (ots)
Jetzt greifen die neuen Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Seit dem 1.Februar 2001 darf mit dem Handy im Auto nur noch telefoniert werden, wenn das Fahrzeug mit einer Freisprecheinrichtung ausgerüstet ist. Dieses Zubehör wird in unterschiedlichen technischen Varianten angeboten. Neben dem Bedienungskomfort sollte beim Kauf allerdings auch darauf geachtet werden, ob die Freisprechanlage eine "Zulassung" besitzt.
Die Anbieter von Freisprecheinrichtungen können sich freuen: seit Wochen verzeichnen sie steigende Umsätze. Die sprunghaft gestiegene Nachfrage nach diesen Zusatzgeräten sollte jedoch nicht dazu führen, dass Handy-Benutzer blind jedes Angebot ordern. "Nur mit Freisprecheinrichtungen, die eine sogenannte KBA-Nummer ( z.B. e1 - 123456 ) tragen oder den Prüfbericht eines anerkannten Labors vorweisen, kann der Autofahrer sicher sein, ein vernünftiges Produkt zu erwerben", rät Lutz Zimmermann, Experte für Fragen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) an der Typprüfstelle/Technischer Dienst von DEKRA in Dresden.
Nach Angaben des Fachmannes trennt diese Kennzeichnung die Spreu vom Weizen und schließt das Risiko aus, durch die Benutzung ungeprüfter Freisprecheinrichtungen die Betriebserlaubnis des Autos zu verlieren. Bei ungeprüften Geräten bestehe die Gefahr, dass sie Fehlfunktionen in der komplexen Fahrzeugelektronik auslösen. Außerdem empfehlen die Sachverständigen von DEKRA das Handy im Auto immer mit einer Außenantenne zu koppeln: Damit wird die Sprachqualität verbessert und die elektromagnetische Belastung reduziert.
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