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Arbeitssicherheit im Verkehrsgewerbe
Noch drei Monate freie Wahl des Sicherheitsexperten

Stuttgart (ots)

Die Forderungen des Gesetzgebers sind eindeutig:
Jeder Betrieb mit mindestens einem Angestellten hat eine Fachkraft
für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen. In knapp
drei Monaten, zum Stichtag 1.10.2001, kennt die Berufsgenossenschaft
für Fahrzeughaltungen (BGF) kein Pardon mehr: BGF-Mitgliedern, die
bis dahin keine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische
Betreuung nachgewiesen haben, verordnet die BG "von oben" einen
sicherheitstechnischen Dienst. Höchste Zeit also für Unternehmer,
sich für eine Fachkraft eigener Wahl zu entscheiden.
Eine Betreuung beispielsweise durch DEKRA deckt alle
sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Forderungen der
berufsgenossenschaftlichen Verordnungen BGV A6 und BGV A7 (früher VBG
122 bzw. 123) ab. Die Experten von DEKRA
  • erkennen und beseitigen Gefahrenquellen
  • erstellen Alarmpläne
  • prüfen die vorgeschriebene Ausrüstung (Feuerlöscher, Erste Hilfe-Kästen, Hinweisbeschilderung)
  • sorgen für die ergonomisch korrekte Installierung von Bildschirmarbeitsplätzen und deren rechtsichere Dokumentation
  • beraten den Unternehmer auch bei allen Fragen rund um das Auto als Arbeitsplatz von Fahrlehrern und Taxifahrern
  • sind flächendeckend vertreten und schnell verfügbar
Der Arbeitsmediziner als Partner der DEKRA Ingenieure rundet das
Serviceangebot ab. Er ist der vertrauliche Ansprechpartner des
Unternehmers in Fragen der Hygiene und der Ersten Hilfe. Er
analysiert die Arbeits- und Gefährdungssi- tuation im Betrieb und
schlägt entsprechende Maßnahmen vor. Außerdem kann der
Arbeitsmediziner Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung vom
1. Januar 1999 durchzuführen. Sie verlangt von jedem
Berufskraftfahrer alle fünf Jahre eine Gesundheitsprüfung ab dem 50.
Lebensjahr.
DEKRA Ingenieure unterstützen und beraten derzeit rund 15.000
Betriebe in sicherheitstechnischen Fragen - vom großen
Logistik-Konzern mit ausgeprägter Filialstruktur bis zur kleinen,
regional tätigen Spedition.
Weitere Informationen gibt die nächste DEKRA Niederlassung oder: 
DEKRA Automobil GmbH 
Technische Überwachung und Sicherheit 
Thomas Dzierzawa 
Handwerkstraße 15 
70565 Stuttgart 
fon: 0711/7861-2523 
fax: 0711/7861-2092

Original content of: DEKRA SE, transmitted by news aktuell

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