Arbeitssicherheit im Verkehrsgewerbe
Noch drei Monate freie Wahl
des Sicherheitsexperten
Stuttgart (ots)
Die Forderungen des Gesetzgebers sind eindeutig: Jeder Betrieb mit mindestens einem Angestellten hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen. In knapp drei Monaten, zum Stichtag 1.10.2001, kennt die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) kein Pardon mehr: BGF-Mitgliedern, die bis dahin keine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nachgewiesen haben, verordnet die BG "von oben" einen sicherheitstechnischen Dienst. Höchste Zeit also für Unternehmer, sich für eine Fachkraft eigener Wahl zu entscheiden.
Eine Betreuung beispielsweise durch DEKRA deckt alle sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Forderungen der berufsgenossenschaftlichen Verordnungen BGV A6 und BGV A7 (früher VBG 122 bzw. 123) ab. Die Experten von DEKRA
- erkennen und beseitigen Gefahrenquellen
- erstellen Alarmpläne
- prüfen die vorgeschriebene Ausrüstung (Feuerlöscher, Erste Hilfe-Kästen, Hinweisbeschilderung)
- sorgen für die ergonomisch korrekte Installierung von Bildschirmarbeitsplätzen und deren rechtsichere Dokumentation
- beraten den Unternehmer auch bei allen Fragen rund um das Auto als Arbeitsplatz von Fahrlehrern und Taxifahrern
- sind flächendeckend vertreten und schnell verfügbar
Der Arbeitsmediziner als Partner der DEKRA Ingenieure rundet das Serviceangebot ab. Er ist der vertrauliche Ansprechpartner des Unternehmers in Fragen der Hygiene und der Ersten Hilfe. Er analysiert die Arbeits- und Gefährdungssi- tuation im Betrieb und schlägt entsprechende Maßnahmen vor. Außerdem kann der Arbeitsmediziner Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung vom 1. Januar 1999 durchzuführen. Sie verlangt von jedem Berufskraftfahrer alle fünf Jahre eine Gesundheitsprüfung ab dem 50. Lebensjahr.
DEKRA Ingenieure unterstützen und beraten derzeit rund 15.000 Betriebe in sicherheitstechnischen Fragen - vom großen Logistik-Konzern mit ausgeprägter Filialstruktur bis zur kleinen, regional tätigen Spedition.
Weitere Informationen gibt die nächste DEKRA Niederlassung oder: DEKRA Automobil GmbH Technische Überwachung und Sicherheit Thomas Dzierzawa Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart fon: 0711/7861-2523 fax: 0711/7861-2092
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