DEKRA Luftdichtigkeitsmessung mit dem "Blower-Door"-Test
Neue
Energieeinsparverordnung fordert luftundurchlässige Gebäudehülle
Saarbrücken (ots)
Wer jetzt neu baut, umbaut oder modernisiert, sieht sich mit den Folgen einer neuen Rechtsvorschrift konfrontiert: Nach der am 01.02.2002 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV) muß laut § 5 (1) die "wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet sein".
Alle Bauvorhaben, die nach dem 01.02.2002 zur Genehmigung vorgelegt werden, müssen diese Anforderung der EnEV erfüllen. Denn nur mit einer luftdichten Gebäudehülle lassen sich Nachteile wie Wärmeverluste durch Zugluft und Durchfeuchtung von Bauteilen vermeiden.
Die Experten von DEKRA ETS, dem Baudienstleister der DEKRA Gruppe, überprüfen bei Häusern und Wohnungen verschiedenen Alters und unterschiedlicher Bauweise die Luftdichtigkeit nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung mit dem "Blower-Door"-Verfahren. Dabei werden Fenster und Türen eines Gebäudes oder einer Wohnung fest geschlossen. In die Öffnung einer geöffneten Außentür wird luftdicht eine Zeltplane mit Ventilator angebracht. Mit diesem wird ein Luftunterdruck erzeugt. Durch eventuell vorhandene Leckagen strömt nun Aussenluft in das Innere des Hauses bzw. der Wohnung.
Um den erzeugten Unterdruck zu halten, muß die durch die Leckagen einströmende Luft durch den Ventilator wieder nach aussen befördert werden. Der dabei gemessene Volumenstrom entspricht der Luftmenge, die durch die Undichtigkeiten in das Gebäude strömt.
Zur Lokalisierung der Leckagestellen verwendet man ein Luftgeschwindigkeitsmeßgerät (Thermoanemometer). Rauchröhrchen oder eine Thermografie machen mittlere und größere Lecks in der Gebäudehülle sichtbar. Je nach Leckageart kann mit geringem Dichtaufwand eine hohe Energieeinsparung erzielt werden.
Mit einer Investition ab EUR 485,- zuzüglich Mehrwertsteuer für ein Einfamilienhaus (ohne Thermografie) entstehen überschaubare Kosten, die sich im Laufe der Jahre durch die Energieeinsparung rechnen.
Nähere Informationen bei: DEKRA ETS GmbH, Zentrale Kundenbetreuung, Untertürkheimer Straße 25, 66117 Saarbrücken. Hotline: (06 81) 50 01 - 6 00; Fax: (06 81) 50 01 - 6 66. www.dekra.de; e-mail: infoservice@dekra.de
Kontakt Bernhard Krämer Abteilung Zentrale Kundenbetreuung Telefon direkt (06 81) 50 01-603 Telefax direkt (06 81) 50 01-666 e-mail infoservice@dekra-ets.de
Original content of: DEKRA SE, transmitted by news aktuell