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CO2-Emissionshandel verändert Umweltrecht
Die "heiße Phase" der Vorbereitungen beginnt

Stuttgart (ots) In Brüssel steht die EU-Richtlinie zum
Emissionshandel kurz vor der Verabschiedung. Parallel dazu beginnen
in Deutschland in diesen Wochen die konkreten Vorbereitungen auf den
Emissionshandel: Die Immissionsschutzbehörden erfragen bei den
Betrieben die Emissionsmengen der letzen 3 Jahre.
Die Erhebung der Daten stützt sich auf die 11.Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz ("Emissionserklärungsverordnung"). Alle
Betreiber von Anlagen, die nach dieser Verordnung berichtspflichtig
sind, werden in den nächsten Wochen von ihrer Immissionsschutzbehörde
angeschrieben. Betroffen sind vor allem Feuerungsanlagen über 20 MW,
aber auch Mineralölraffinerien, Kokereien, Keramik- und
Ziegel-Brennereien oder Zellstofffabriken. Die Firmen werden gebeten,
die Daten ihrer Emissionserklärung für das Jahr 2000 um die Werte für
2001 und 2002 zu ergänzen. Die Bundesregierung braucht diese Daten,
um abschätzen zu können, in welchem Umfang sie den Unternehmen in
Deutschland Emissionsberechtigungen, so genannte Zertifikate,
zukommen lassen muss. Dieser Verteilungsschlüssel für Zertifikate
soll in einem "nationalen Allokationsplan" festgelegt werden, den die
Bundesregierung bis Ende März 2004 vorlegen muss.
Der kritische Punkt bei diesem Erfassungszeitraum von 2000 bis
2002 liegt darin, dass er einen konjunkturellen Abschwung markiert.
Viele Unternehmen haben in dieser Zeit weniger produziert als in den
Jahren davor - und damit auch weniger CO2-Emissionen verursacht. Wenn
sie nun für die Jahre 2005 - 2007 Zertifikate zugeteilt bekommen, die
ihren Emissionsmengen von 2000 bis 2002 entsprechen, könnte das bei
einem gesamtwirtschaftlichen Aufschwung knapp werden. Dieser
Problematik ist sich natürlich auch die Bundesregierung bewusst. Mit
welchem Mechanismus dies allerdings abgefedert werden soll, ist zur
Zeit noch unklar.
Ein weiterer Punkt, der jetzt von den Unternehmen angegangen
werden muss, ist  die Anerkennung von "early action", also von
Emissionsminderungen in der Dekade 1990 - 2000. Wenn ein Unternehmen
hier Leistungen vorweisen kann, so lassen sich diese eingesparten
Mengen Kohlendioxyd in den Emissions-handel einbringen. Dies kann für
das Unternehmen sehr lukrativ sein, wie Dr. Pascal Bader vom
Ministerium für Umwelt und Verkehr in Baden-Württemberg auf dem DEKRA
Forum "Trends im Umweltschutz" im Mai 2003 in Stuttgart betonte: "Wie
können sich Unternehmen auf den Emissionshandel vorbereiten? Auf
jeden Fall Emissionen erfassen, denn alles, was sie in der
Vergangenheit geleistet haben, kann bares Geld bedeuten und wenn sie
die Emissionen für die Vergangenheit nicht zurückverfolgen können,
verfällt ihnen womöglich diese Reduktionsmaßnahme". Allerdings muss
die Anrechnung von "early action" bei der zuständigen
Immissionsschutzbehörde beantragt und auch entsprechend belegt
werden. Dieser Beleg kann z.B. durch ein Gutachten der DEKRA Umwelt
erbracht werden.
Im Januar 2005 wird dann der Emissionshandel in Europa beginnen.
Dieses Verfahren eines marktwirtschaftlichen Mechanismus zur
Verminderung von Umweltbelastungen kommt einer Revolution im
deutschen Umweltrecht gleich. Da aber weder auf Seiten der Behörden,
noch auf Seiten der Unternehmen nennenswerte Erfahrungen mit diesem
Instrument vorliegen, stellt es alle Akteure vor große
Herausforderungen. Um so wichtiger ist eine rechtzeitige und
sorgfältige Vorbereitung im Unternehmen. Zum einen sollte geklärt
werden, wie der Umgang mit den Zertifikaten unternehmensintern
abläuft - von der Verwaltung bis hin zur bilanztechnischen Erfassung,
da die Zertifikate einen geldwerten Vorteil darstellen. Zum anderen
sollte jedes Unternehmen eine Strategie entwickeln, wann Zertifikate
zugekauft/verkauft werden, wann interne Emissionsminderungsmaßnahmen
durchgeführt werden, etc. Auch hier kann ein externer Berater der
DEKRA Umwelt eine große Hilfe sein und Minderungs-optionen im Bereich
der Anlagentechnik oder der Infrastruktur identifizieren oder beim
Aufbau eines Managementsystems unterstützen.
Am Ende des jeweiligen Handelsjahres erstellt das Unternehmen
einen Bericht über seine CO2-Emissionen. Dieser Bericht ist vor der
Einreichung bei der Behörde von einer unabhängigen Stelle zu
validieren (sind alle Emissionsquellen im Betrieb erfasst, sind die
Angaben glaubwürdig, etc.). Über die Zulassung solcher Validierer
gibt es noch einige Unklarheiten, einiges deutet allerdings darauf
hin, dass Umweltgutachter oder ISO 14000-Prüfer diese Qualifikation
ohne große Schwierigkeiten erwerben werden können.
Auch wenn es zum Emissionshandel im Detail noch viele offene
Fragen gibt, eines gilt als sicher: dass er Anfang 2005 europaweit
starten wird. Daher sind alle betroffenen Unternehmen gut beraten,
sich gründlich mit diesem neuen Instrument zu befassen und eine
individuelle Strategie aufzustellen. Die unabhängigen Experten der
DEKRA Umwelt können dabei wertvolle, fachkundige Unterstützung
leisten.
Weitere Informationen:
DEKRA Umwelt GmbH
Jochen Dettke
Handwerkstr.15
70565 Stuttgart
Tel.: 0711/7861-2703
Fax :0711/7861-2627
Email:  jochen.dettke@dekra.com

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