Wiederzulassung von Fahrzeugen wird erleichtert
Am 1. März 2007 treten vereinfachte Zulassungsvorschriften in Kraft
Stuttgart (ots)
Am 1. März 2007 werden neue Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen in Kraft treten. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurden am 29. April 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Regelungen beziehen sich laut DEKRA neben der Wiederzulassung von Fahrzeugen unter anderem auf die Begutachtung von Oldtimern, das rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge sowie die Begutachtung nicht vorschriftsmäßiger Fahrzeuge.
Die neuen Regelungen sollen im Bereich der Zulassung die Voraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation schaffen sowie Aufwand und Kosten bei der Zulassung von Fahrzeugen verringern. Hier die wesentlichen Änderungen:
- Wiederzulassung: Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, so reicht künftig eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist nur erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt für die Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen und die Abgasuntersuchung. Derzeit gilt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine Wiederzulassung ist gegenwärtig noch ein Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
- Oldtimergutachten: Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer (bisher nach § 21c StVZO, neu: § 23 StVZO). Diese Begutachtung darf vom 1. März 2007 an auch von Prüfingenieuren durchgeführt werden. Die Besitzer von Oldtimerfahrzeugen können damit die Prüforganisation frei wählen. Bis dahin dürfen diese Gutachten nur von amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden.
- Rotes Oldtimerkennzeichen: Künftig werden rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07 nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO wird aufgehoben. Die Fahrzeuge müssen vorher einer Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Das Kennzeichen ermöglicht die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Eingeschlossen sind die An- und Abfahrt sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
- Vorschriftsmäßigkeit: Die Begutachtung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (bisher: § 17 Abs. 3 StVZO) darf künftig nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure durchgeführt werden. Die Verwaltungsbehörde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung nicht entspricht.
Über DEKRA
DEKRA ist eine international ausgerichtete Sachverständigen-Organisation, die sich für Sicherheit und Qualität der Menschen im Umgang mit Technik, Umwelt und Mobilität engagiert. In vier Business Units sind die rund 100 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften über die DEKRA AG an den DEKRA e.V. angebunden. Die Business Units DEKRA Automotive, DEKRA NORISKO Industrial, DEKRA Personnel sowie DEKRA International Operations stehen für qualifizierte und innovative Dienstleistungen rund um die Themen Fahrzeugprüfungen, Gutachten, Industriedienstleistungen, Zertifizierungen, Umwelt- und Baugutachten, Aus- und Weiterbildung, Zeitarbeit, Consulting und Schadenregulierung. DEKRA ist heute in 23 Ländern West- und Osteuropas sowie in den USA, Brasilien und Südafrika präsent. Mehr als 15.000 Mitarbeiter erwirtschaften einen Jahresumsatz von rund 1,2 Milliarden Euro.
Kontakt Norbert Kühnl Telefon direkt (07 11) 78 61-25 12 Telefax direkt (07 11) 78 61-27 00 E-Mail norbert.kuehnl@dekra.com
DEKRA e.V. Presse & Information Handwerkstraße 15 D-70565 Stuttgart
http://www.dekra.de
Original content of: DEKRA SE, transmitted by news aktuell