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Teilerfolg für Apple - Samsung-Patent zur Demultiplexer-unterstützten Ratenanpassung teilweise für nichtig erklärt

München (ots)

Am 7. Mai 2014 hatte der 5. Senat des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage der Apple GmbH gegen das europäische Patent 1 114 528 der Samsung Electronics Co. Ltd. zu entscheiden. Das Streitpatent, das die Ratenabstimmung eines kanalkodierten Signals in einem UMTS-Mobilfunksystem betrifft, wurde teilweise für nichtig erklärt.

Az.:5 Ni 51/11 (EP)

Rückfragen bitte an:

Bundespatentgericht
Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht
Dr. Mittenberger-Huber Ariane
Telefon: 089/69937-250
Mobil: 0170 6392385
E-Mail: ariane.mittenberger-huber@bpatg.bund.de

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