RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, zu: Afghanistan/Oberst Klein
Heidelberg (ots)
Eines hat die Bundesanwaltschaft mit der Einstellung ihres Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein deutlich gemacht: Die Bundesrepublik Deutschland kann nicht Soldaten mit Parlamentsauftrag in einen bewaffneten Konflikt schicken, und sie dann, wenn es geknallt hat, wie Kriegsverbrecher behandeln. Der tragische Luftschlag von Kundus mit einer bis heute nicht benennbaren Zahl von Zivilopfern kann eben nicht aus dem Blickwinkel der Talkshows - und vielleicht auch nur bedingt in einem parteipolitisch aufgeheizten Untersuchungssausschuss fair beurteilt werden. Fair heißt, aus der tatsächlichen Bedrohungssituation heraus. Diese war zweifellos gegeben. Ein "Kriegsverbrechen", das Klein angehängt werden sollte, hat es nicht gegeben. Der militärische Angriff war - nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung - völkerrechtlich zulässig. Oberst Klein, der öffentlich längst abgeurteilt wurde, wird das nicht mehr viel helfen. Und den Soldaten der Bundeswehr, sie sich abgefeimten Taktiken einer Taliban-Guerillaarmee ausgesetzt sehen und dabei sterben, auch nur dann, wenn Bevölkerung und Politik ihren Einsatz mittragen. Aber genau daran fehlt es.
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