RNZ: Baden-württembergische Landesregierung erleichtert Minderjährigen das Studium - Unterschrift der Eltern ab sofort nicht mehr notwendig
Heidelberg (ots)
Heidelberg. Baden-Württemberg stärkt die Rechte minderjähriger Studenten. Das gab Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) am Montagabend in Heidelberg. So dürfen sich künftig Studierende unter 18 Jahren selbst immatrikulieren - bisher benötigten sie dazu die Einwilligung ihrer Eltern. Die Regelung soll bis Ende kommender Woche vom Staatsministerium veröffentlicht werden und gilt rückwirkend ab 1. April. Bauer begründete den Vorstoß bei einer Veranstaltung der Rhein-Neckar-Zeitung zum THema Bildung damit, dass minderjährige Studenten im Laufe ihres Studiums immer wieder Rechtsverträge mit ihrer Universität eingehen - so auch bei Prüfungen. Nach bisherigem Recht müssen sie dann erst Rücksprache mit den Eltern halten. Künftig reicht die Hochschulzugangsberechtigung, damit die jugendlichen Studierenden ihre rechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Universität selbst regeln können. Zu diesem Zweck wird Paragraf 63 des Landeshochschulgesetzes geändert. Auch minderjährige Bewerber, die an einem Zulassungsprüfungsverfahren (Eignungstest) teilnehmen, profitieren von der Regelung. In Baden-Württemberg ist weniger als ein Prozent der 287500 Studenten jünger als 18. Betroffen sind vor allem naturwissenschaftliche Studiengänge. Allein in Karlsruhe studieren am dortigen KIT 90 unter 18-Jährige.
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