RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung Heidelberg zu Sorgerecht/ Väter
Heidelberg (ots)
Seit Mitte der 90er steigt die Zahl der Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern deutlich an. In der Mehrheit der Fälle kümmern sich Vater und Mutter ohne Trauschein nicht weniger verantwortungsvoll um den Nachwuchs als Ehepaare. Rechtlich besteht dennoch ein Unterschied, der sich per beidseitiger Sorgeerklärung bereits aufheben lässt. Das neue Gesetz zur Stärkung des Sorgerechts unverheirateter Väter greift im Streitfall. Bisher hatte hier die Mutter eine starke rechtliche Position. Der Gesetzgeber bezieht nun - gedrängt von entsprechenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs - eindeutig Stellung für das schwächste Glied in Konflikt-Beziehungen: das Kind. Dies hat grundsätzlich Anrecht auf Kontakt mit beiden Elternteilen; die Mutter kann den Umgang nur verwehren, wenn wirklich driftige Gründe gegen den Vater vorliegen. Das Gesetz schärft das Bewusstsein beider Elternteile, mit einem Kind Rechte und Pflicht einzugehen - und macht klar, dass diese geteilt werden müssen. Es kommt nun auf die Jugendämter an, dies zerstrittenen Paaren auch deutlich zu machen - damit es zum Wohle aller Beteiligten, zu psychisch zermürbenden Gerichtsverhandlungen gar nicht mehr kommen muss.
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