RNZ: Ja, aber - Kommentar zum Hartz-IV-Urteil
Heidelberg (ots)
Der im Grundgesetz verankerte Sozialstaat ist keine Hängematte und Hartz-IV ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Quintessenz des Richterspruchs: Die Gesellschaft tritt dafür ein, dass keiner fallengelassen wird. Jeder hat Anspruch auf Hilfe. Aber wer sie bekommt, muss auch selbst mit anpacken, soweit ihm das möglich ist, um aus der Notlage wieder herauszukommen. Das ist der Inbegriff von Solidarität. Und diese wiederum darf keine Einbahnstraße sein. So ist zu erklären, dass der Staat im Ernstfall auch unter das Existenzminimum kürzen darf, was zunächst widersprüchlich erscheint. Wobei die neu gezogene Untergrenze allerdings willkürlich wirkt: Wieso sind 70 Prozent des Existenzminimums vertretbar, 40 aber nicht mehr? Wie sähe es bei der Hälfte aus? Deutlich schwerer wiegt aber der atmosphärische Wechsel, der aus diesem Urteil hervorgeht. Die Jobcenter werden künftig stärker darauf achten müssen, wen sie wie sanktionieren und wie sie ihn zum Mitziehen bewegen. Sobald die Pflichten nachgeholt werden, fließt auch wieder das volle Geld. Das ist Motivation; die starre Drei-Monats-Sanktion hatte dagegen rein strafenden Charakter. Gut, dass dieser Gedanke nun eingemottet wird.
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