Kölner Stadt-Anzeiger: Tübinger Moraltheologe strikt gegen Änderung des Stammzellgesetzes Bormann: Kulturbruch mit möglichen desaströsen politischen Folgen Lebensschutz verdient moralischen Vorrang
Köln (ots)
Wenige Tage vor der Debatte des Bundestags über eine Änderung des Stammzellgesetzes sich der Tübinger Moraltheologe gegen eine Änderung der bisherigen Stichtagsregelung ausgesprochen. Diese würde "mit der schleichenden Abkehr von Grundgedanken des Embryonenschutzes einen Kulturbruch" darstellen, "der gerade für die Glaubwürdigkeit von Politikern der CDU/CSU desaströse Folgen haben könnte", schreibt Bormann im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe). "Weil niemand ein Recht auf Heilung durch die vollständige Instru-mentalisierung Dritter hat, kann es für die verbrauchende Embryonenforschung keine moralische Rechtfertigung geben", so Bormann weiter. Das Leben - auch das des Embryos - sei das fundamentalste moralische Gut, das "auf jeden Fall den moralischen Vorzug vor den Heilungswünschen bestimmter Patientengruppen oder der Forschungsfreiheit" verdiene. Deshalb erweise sich "das scheinheilige Gerede von einem angeblichen 'Dilemma' zwischen Lebensschutz und Forschungsfreiheit als allzu vordergründig". Bormann warf den Befürwortern der verbrauchenden Embryonenforschung vor, sie hätten mit Hilfe einer gezielten Medienkampagne den "absurden Eindruck" erweckt, das Wohl und Wehe des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Deutschland hänge vom Ausbau der Forschung mit embryonalen Stammzellen ab. Diese sei "wissenschaftlich im Grunde überholt" und habe sich im Vergleich mit der ethisch unbedenklichen Forschung an adulten Stammzellen längst als "völlig bedeutungsloses Gebiet der Grundlagenforschung" erwiesen, und zwar sowohl therapeutisch als auch ökonomisch. "Keiner der noch vor fünf Jahren vollmundig in Aussicht gestellten raschen Therapieerfolge, mit denen man in unverantwortlicher Weise gänzlich unrealistische Heilungserwar-tungen auf Seiten der Patienten geweckt hat, ist in Erfüllung gegangen", gibt Bormann zu bedenken. Das Stammzellgesetz von 2002 verbietet die Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland, für die menschliche Embryonen vernichtet werden müssen, und auch die Einführung von Stammzelllinien , die vor dem 1. Januar 2002 (Stichtag) im Ausland gewonnen wurden. Von Deutschland, so der Sinn des Gesetzes, soll kein Anreiz zur verbrauchenden Embryonen-forschung ausgehen. Im Bundestag wird nun kontrovers darüber diskutiert, den Stichtag näher in Richtung Gegenwart zu verschieben.
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