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Kölner Stadt-Anzeiger: Tübinger Moraltheologe strikt gegen Änderung des Stammzellgesetzes Bormann: Kulturbruch mit möglichen desaströsen politischen Folgen Lebensschutz verdient moralischen Vorrang

Köln (ots)

Wenige Tage vor der Debatte des Bundestags über eine
Änderung des Stammzellgesetzes sich der Tübinger Moraltheologe gegen 
eine Änderung der bisherigen Stichtagsregelung ausgesprochen. Diese 
würde "mit der schleichenden Abkehr von Grundgedanken des 
Embryonenschutzes einen Kulturbruch" darstellen, "der gerade für die 
Glaubwürdigkeit von Politikern der CDU/CSU desaströse Folgen haben 
könnte", schreibt Bormann im "Kölner Stadt-Anzeiger" 
(Mittwoch-Ausgabe). "Weil niemand ein Recht auf Heilung durch die 
vollständige Instru-mentalisierung Dritter hat, kann es für die 
verbrauchende Embryonenforschung keine moralische Rechtfertigung 
geben", so Bormann weiter. Das Leben - auch das des Embryos - sei das
fundamentalste moralische Gut, das "auf jeden Fall den moralischen 
Vorzug vor den Heilungswünschen bestimmter Patientengruppen oder der 
Forschungsfreiheit" verdiene. Deshalb erweise sich "das scheinheilige
Gerede von einem angeblichen 'Dilemma' zwischen Lebensschutz und 
Forschungsfreiheit als allzu vordergründig". Bormann warf den 
Befürwortern der verbrauchenden Embryonenforschung vor, sie hätten 
mit Hilfe einer gezielten Medienkampagne den "absurden Eindruck" 
erweckt, das Wohl und Wehe des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes 
Deutschland hänge vom Ausbau der Forschung mit embryonalen 
Stammzellen ab. Diese sei "wissenschaftlich im Grunde überholt" und 
habe sich im Vergleich mit der ethisch unbedenklichen Forschung an 
adulten Stammzellen längst als "völlig bedeutungsloses Gebiet der 
Grundlagenforschung" erwiesen, und zwar sowohl therapeutisch als auch
ökonomisch. "Keiner der noch vor fünf Jahren vollmundig in Aussicht 
gestellten raschen Therapieerfolge, mit denen man in 
unverantwortlicher Weise gänzlich unrealistische Heilungserwar-tungen
auf Seiten der Patienten geweckt hat, ist in Erfüllung gegangen", 
gibt Bormann zu bedenken. Das Stammzellgesetz von 2002 verbietet die 
Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland, für die 
menschliche Embryonen vernichtet werden müssen, und auch die 
Einführung von Stammzelllinien , die vor dem 1. Januar 2002 
(Stichtag) im Ausland gewonnen wurden. Von Deutschland, so der Sinn 
des Gesetzes, soll kein Anreiz zur verbrauchenden Embryonen-forschung
ausgehen. Im Bundestag wird nun kontrovers darüber diskutiert, den 
Stichtag näher in Richtung Gegenwart zu verschieben.

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Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
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