Kölner Stadt-Anzeiger: Innenpolitiker der Koalition begrüßen Vorstoß zum Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung Bosbach und Wiefelspütz: Verfassungsgemäßheit muss zweifelsfrei sein
Köln (ots)
Innenpolitiker aus Union und SPD haben einen Vorstoß zum Aus-schluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung begrüßt. Die zu diesem Zweck vom niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzartikels 21 und des Parteiengesetzes müssten aber "verfassungsrechtlich über alle Zweifel erhaben sein", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsbundestagsfraktion Wolfgang Bosbach (CDU), dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstagsausgabe). Ähnlich äußerte sich der innen-politische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz: "Ich halte Schünemanns Vorschlag für sehr erwägenswert, aber die entscheidende Frage nach der Verfassungsmäßigkeit solcher Neuerungen muss zweifelsfrei beantwortet werden", sagte er der Zeitung. Schünemann hatte am Mittwoch in Berlin ein Gutachten der Verfassungsrechtlers Volker Epping aus Hannover vorgelegt, dass eine Möglichkeit aufzeigen soll, wie die NPD als verfassungswidrige Partei zwar nicht verboten, aber von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden könnte. Es könne nicht sein, dass die Steuerzahler über den Umweg der Parteienfinanzierung verfassungsfeindliche Par-teien alimentierten, sagte Schünemann und kündigte an, seinen Vorschlag der bis zum Freitag in Berlin tagenden Innenministerkonferenz vorzulegen. Wiefelspütz stellte eine sorgfältige Prüfung und intensive Diskussion des Vorstoßes in den Vordergrund: "In der SPD gibt es seit längerem ähnliche Überlegungen, die darauf abzielen, die NPD von der Parteienfinanzierung auszunehmen. Ich begrüße die Initiative aus Niedersachsen daher sehr." Bosbach äußerte sich distanzierter: "Ich würde mich freuen, wenn es verfassungsrechtlich möglich sein sollte, die NPD von der öffentlichen Finanzierung auszuschließen, aber ich habe da Zweifel", sagte Bosbach mit Blick auf die Karlsruher Rechtsprechung der Zeitung. Das Ver-fassungsgericht könnte argumentieren, dass die NPD entweder als verfassungs-feindlich auf Antrag verboten werden könne, andernfalls aber nach dem Gleich-behandlungsgrundsatz wie alle anderen Parteien auch den Regeln der staatlichen Parteienfinanzierung unterliege. Bosbach machte die Unterstützung für den Vorschlag Schünemanns von der Bewertung des Bundesjustiz- und Bundesinnenministeriums abhängig. "Wenn beide Verfassungsministerien den Vorschlag für zweifelsfrei verfassungskonform erklären, gehe ich den Weg gerne mit. Wenn es Zweifel gibt, nicht."
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