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Kölner Stadt-Anzeiger: Telekom als Internet-Provider will kinderpornografische Seiten nicht sperren Innenministerium spricht von erheblichen Problemen bei Vertragsverhandlungen

Köln (ots)

Mehrere deutsche Internet-Service-Provider, allen
voran die
Deutsche Telekom, sperren sich gegen den Plan der Bundesregierung,
kinderpornografische Seiten zu blockieren. Das berichtet der "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe) unter Berufung auf einen internen
Vermerk des Bundesinnenministeriums. Das Innenministerium macht auch 
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für die Schwierigkeiten
mitverantwortlich.  Seit Mitte Januar habe eine Arbeitsgruppe unter 
Beteiligung der zuständigen Bundesministerien sowie aller acht ISP 
fünfmal getagt, heißt es darin. Es bestehe "nicht durchgängig die 
Bereitschaft zum Blockieren kinderpornografischer Seiten auf 
vertraglicher Basis". Daraufhin seien Bundesregierung und 
Bundeskriminalamt zu Einzelgesprächen übergegangen, die mit Vodafone 
und Kabel Deutschland positiv verlaufen seien. Hingegen gestalteten
sich die Gespräche mit der Deutschen Telekom "erheblich schwieriger".
Diese "fordert zunächst weit reichende Zugeständnisse der 
Bundesregierung".
Unter anderem verlangt die Telekom die Zusage für eine 
Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll. 
Der Vermerk spricht weiter von "inhaltlich zähen 
Vertragsverhandlungen" Insbesondere habe sich die Telekom bisher 
"nicht dazu durchringen können, für den Fall,
dass eine kinderpornografische Webseite angewählt wird, dem Nutzer
statt der ursprünglich gewünschten Seite eine Stoppseite anzuzeigen."
Die Telekom mache hier ebenfalls rechtliche Bedenken geltend.
Der erfolgreiche Abschluss der Vertragsverhandlungen werde 
schließlich "erheblich erschwert" durch verfassungsrechtliche 
Bedenken von Zypries, die Bundesfamilienministerin Ursula von der 
Leyen (CDU) schriftlich vorgetragen hatte. "Es ist zu erwarten, dass 
nicht allein die Deutsche Telekom die dort niedergelegten 
verfassungsrechtlichen Bedenken des BMJ zum Anlass nehmen wird, um 
gegen den Abschluss eines Vertrages zu argumentieren", vermutet das 
Innenministerium. Zypries schrieb, die von ihrer Kabinettskollegin 
angestrebten Einzelverträge verstießen gegen das in Artikel 10 
Grundgesetz festgehaltene Fernmeldegeheimnis. Auch die Artikel 5 und 
12 Grundgesetz (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) könnten 
verletzt sein.

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de

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