Kölner Stadt-Anzeiger: Oppenheim-Spitze soll lange hinter Gitter - Matthias Graf von Krockow & Co. drohen laut Staatsanwaltschaft bis zu 4,5 Jahre Haft - Bewährungsstrafe für Josef Esch im Gespräch
Köln (ots)
Die Staatsanwaltschaft Köln will den Großteil der ehemaligen Führung der Privatbank Sal. Oppenheim langjährig hinter Gitter bringen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Online-Ausgabe (www.ksta.de). Im Strafprozess gegen vier ehemalige Manager der Bank und den Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch hat sich die Anklage am Mittwoch erstmals über das Strafmaß geäußert. Demnach muss Matthias Graf von Krockow mit einer Freiheitsstrafe von vier bis viereinhalb Jahren rechnen, Friedrich Carl Janssen mit dreieinhalb bis vier Jahren. Auch Christopher von Oppenheim hätte eine Strafe zu erwarten (drei bis dreieinhalb Jahre), die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Lediglich Dieter Pfundt (15 bis 21 Monate) und der Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch könnten mit Bewährungsstrafen davonkommen (sechs Monate bis ein Jahr). Bisher sind in dem Prozess, der im Juni 2013 begann, zwei von fünf Tatkomplexe verhandelt worden, die die Staatsanwaltschaft inzwischen für weitgehend abgeschlossen hält. Dabei geht es um ein Immobiliengeschäft an der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt, bei der dem Bankhaus ein Schaden von 76 Millionen Euro entstanden sein soll, und die Pleite des Handelskonzerns Arcandor im Frühsommer 2009, die Europas einstmals größte Privatbank die Unabhängigkeit kostete. Drei weitere Beweisaufnahmen stehen noch an: der Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie die Immobilienprojekte der Bank an der Oppenheimstraße und der Marienburger Straße in Köln. Die Anwälte der Angeklagten reagierten überrascht auf den Vorstoß der Staatsanwaltschaft. Zuletzt sei seinem Mandanten Christopher von Oppenheim von der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt worden, sagte dessen Anwalt Klaus Volk. Dass die Staatsanwaltschaft jetzt von einer Verdoppelung des Strafmaßes ausgehe, sei nicht nachvollziehbar. Franz Salditt, Verteidiger des Bankers Friedrich Carl Janssen, hatte bereits signalisiert, sein Mandant habe kein Interesse an einer Abkürzung des Verfahrens.
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