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Kölner Stadt-Anzeiger: Vage Begründungen des Landes NRW für das Verkaufsverbot von Kunstwerken aus der Portigon-Sammlung

Köln (ots)

Das Verkaufsverbot des NRW-Kulturministeriums für Teile der Portigon-Kunstsammlung steht auf wackeligen Füßen. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) berichtet, umfassen die Begründungen des vom Ministerium einberufenen Sachverständigen-Ausschusses für die Unterschutz-Stellung von elf Kunstwerken und Musikinstrumenten selten mehr als 130 Wörter. Zudem fehle es dem Gutachten, das der Zeitung vorliegt, an detaillierten, überprüfbaren Kriterien. Die rot-grüne Regierung Nordrhein-Westfalens hatte im März mehrere Stücke aus der Kunstsammlung der früheren WestLB zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Diese dürfen damit nicht mehr aus Deutschland ausgeführt werden, was ihren Marktwert mindert.

Besonders vage ist laut Zeitung die Begründung für die Unterschutzstellung der Stradivari-Violine "Lady Inchiquin". Den Sachverständigen des Landes genüge der Hinweis darauf, dass das Instrument vom Kölner Stargeiger Frank Peter Zimmermann gespielt wurde. Fritz Königs Plastik "Große Flora D" werde von Gutachtern lapidar "als identitätsstiftendes Objekt in Dortmund" eingeschätzt. Zu Fritz Winters Gemälde "Nocturno" schreiben die Experten, dass dieses Werk "typisch für Winters Arbeit in den 50er Jahren" sei und Winter zu den Künstlern gehöre, "die Westfalen in besonderer Weise verbunden sind".

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