Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln wegen Streit um Missbrauchsgutachten in Auflösung - Gremium nicht mehr beschlussfähig - Rechtsanwaltskammer Köln kritisiert Erzbistum
Köln (ots)
Nach den Auseinandersetzungen um ein vom Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, unter Verschluss gehaltenes Missbrauchsgutachten steht der von ihm eingerichtete Betroffenenbeirat vor dem Aus. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) berichtet, ziehen sich zwei weitere Mitglieder des bislang neunköpfigen Gremiums zurück, unter anderem der bisherige Co-Sprecher Patrick Bauer. Mit dann nur noch fünf verbliebenen Mitgliedern ist der Beirat nach seinen Statuten nicht mehr beschlussfähig. Aus Protest gegen das Vorgehen des Erzbistums hatten zuvor schon Bauers Pendant Karl Haucke und ein zweites Mitglied ihren Austritt erklärt, Bauer hingegen zunächst nur auf seine Sprecher-Rolle verzichtet. Ein Mitglied des Betroffenenbeirats, das zunächst nicht namentlich genannt werden wollte, zeigte sich im Gespräch mit der Zeitung fassungslos und wütend, "dass wir offenbar systematisch belogen worden sind", und kündigte als dann viertes Mitglied des Gremiums seinen Austritt an. "Ich fühle mich behandelt wie eine Figur aus der Augsburger Puppenkiste." Als "Puppenspieler" hätten Kardinal Woelki und Generalvikar Markus Hofmann an den Marionettenfäden gezogen. Der Betroffene sagte, er habe dem Aufklärungswillen und den guten Absichten Woelkis anfangs vertraut. "Mein Traum, in dem Beirat etwas für Betroffene tun zu können, ist aber in den letzten Tagen gestorben."
Deutliche Kritik am Umgang des Erzbistums mit dem Gutachten und der damit beauftragten Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl äußert auch die Kölner Rechtsanwaltskammer. Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht könnten sich die Münchner Anwälte nicht gegen die massiven Vorwürfe angeblicher formaler und methodischer Mängel wehren, sagte Kammergeschäftsführer Martin W. Huff dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Eine solche Knebelung ist ethisch für einen Mandanten höchst fragwürdig." Er spreche im Sinne der Anwaltschaft insgesamt, betonte Huff. "Zu prüfen wäre allerdings, ob die Kanzlei sich nicht darauf berufen könnte, dass die vom Erzbistum veröffentlichten Angriffe der Strafrechtsprofessoren Matthias Jahn und Franz Streng sowie des neuen Gutachters Björn Gercke sie in ihren eigenen Rechten verletzt, wenn etwa falsche Behauptungen aufgestellt werden." Zum Selbstschutz könne hier sogar eine Verletzung der Schweigepflicht gerechtfertigt sein, erklärte Huff.
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