Vorwürfe gegen Kardinal Woelki im Missbrauchsfall des Kölner Priesters Ue./Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht nach neuen Tatvorwürfen aus 2019 Mitverschulden der Kölner Bistumsleitung
Köln (ots)
. Im Fall des Kölner Priesters und mutmaßlichen Missbrauchstäters Hans Ue. sieht der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller nach neuen Tatvorwürfen gegen Ue. ein Mitverschulden der Kölner Bistumsleitung.
Der derzeit vom Papst beurlaubte Kardinal Rainer Woelki und sein Generalvikar Markus Hofmann hätten eklatant gegen Vorgaben der bischöflichen Leitlinien verstoßen. "Dass es offenbar noch 2019 erneut zu Übergriffen durch Ue. kommen konnte, ist auch einem verantwortungslosen Umgang der Bistumsleitung mit einem Langzeit-Sexualtäter geschuldet. Erzbischof und Generalvikar haben ihre Aufsichts- und Kontrollpflicht in skandalöser Weise verletzt", sagte Schüller dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Auch nach einem öffentlichen Betätigungsverbot vom 4. April 2019 keine wirksamen Maßnahmen ergriffen zu haben, um einen Kontakt Ue.s zu Minderjährigen auszuschließen und damit neue Missbrauchstaten zu verhindern, sei "absolut verwerflich".
Am Donnerstag ordnete die zuständige große Strafkammer des Kölner Landgerichts Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr gegen Ue. an. Zuvor hatte eine weitere Opferzeugin, die sich erst im Prozessverlauf beim Gericht gemeldet hatte, über Übergriffe des Geistlichen im Jahr 2019 berichtet. Woelki hatte ihm am 4. April 2019 per Dekret die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt.
Auf Anfrage der Zeitung erklärte das Erzbistum, das Dekret impliziere ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen im Rahmen des priesterlichen Dienstes. Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" enthält der Standardtext hierzu aber keine ausdrücklichen Auflagen, geschweige denn Bestimmungen zu privaten Kontakten. Das Bistum ging ab Ende 2018 von einem Gefahrenpotenzial aus, ließ den seinerzeit für Ue. zuständigen Euskirchener Kreisdechanten Guido Zimmermann aber weitgehend im Unklaren.
Nach Schüllers Worten verlangen die kirchlichen Leitlinien, dass der zuständige Bischof bereits bei ersten Anhaltspunkten für möglichen Missbrauch durch einen Kleriker alles dafür tun muss, dass keine weitere Gefahr für Kinder und Jugendliche ausgeht. Erst recht hätte die Bistumsleitung dies mit Erlass des Dekrets gewährleisten müssen, so Schüller weiter. "Woelki und Hofmann sind zumindest in einer moralischen Mithaftung", sagte Schüller. "Wer noch 2018/19 die selbstverständlichen Schutzvorkehrungen unterlässt, hat eben gar nichts verstanden und kann im Grunde nicht mehr Bischof oder Generalvikar sein."
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