Beraterstab des Erzbistums Köln setzt sich über Empfehlungen der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung hinweg
Köln (ots)
Der Beraterstab des Erzbistums Köln zum Umgang mit sexuellem Missbrauch hat sich über Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zur anstehenden Neubildung des Kölner Betroffenenbeirats hinweggesetzt. Dies berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe). Die neue Unabhängige Beauftragte, Kerstin Claus, zeigte sich auf Anfrage der Zeitung enttäuscht. Dies ging auf eine Initiative von Bistumsverwalter Rolf Steinhäuser in der Zeit der Beurlaubung des Kölner Erzbischofs, Kardinal Rainer Woelki, zurück. Wie eine UBSKM-Sprecherin dem "Kölner Stadt-Anzeiger" mitteilte, empfahl Charlet unter anderem, die Bewerbungsfrist für Betroffene zur Mitarbeit im Beirat deutlich zu verlängern und stärker auf Betroffene zuzugehen, um sie über die Möglichkeit einer Mitarbeit zu informieren. Auch sollte die Leitung des Auswahlverfahrens an eine unabhängige Stelle mit Betroffenenexpertise gehen und so der Partizipationsprozess für bisher nicht beteiligte Betroffene geöffnet werden.
Vorausgegangen waren Auseinandersetzungen über die künftige Besetzung des Beirats. Unter anderem wurden Vorbehalte gegen den amtierenden Vorsitzenden Peter Bringmann-Henselder laut. Dieser ist wiederholt als entschiedener Verteidiger Woelkis aufgetreten. In einer Sondersitzung des Beraterstabs am 19. April zur Neubesetzung des Betroffenenbeirats ignorierte das Gremium Charlets Ratschläge und empfahl Kardinal Woelki mehrheitlich, die derzeit fünf Mitglieder des Betroffenenrats für eine zweite Amtszeit sowie zusätzlich zwei Kandidaten neu zu ernennen. Das Erzbistum erklärte auf Anfrage, die Entscheidung des Beraterstabs liege noch nicht vor. Sie bilde die Basis für die Ernennung durch Woelki, die in den nächsten Wochen erwartet werde. Claus sagte der Zeitung, sie "bedauere sehr", dass der Beraterstab des Erzbistums den UBSKM-Empfehlungen für das aktuelle Auswahlverfahren nicht gefolgt sei. Dass das Erzbistum jedoch gleichzeitig prüfen wolle, "welche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene geschaffen werden können, die sich nicht in Form eines Beirats organisieren wollen, ist eine positive Perspektive."
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