Ehemaliger OVG-Präsident rügt Gerichtsentscheidung zu "Justiz-Affäre" in NRW - "Verfahren um Präsidentenposten nicht mit rechten Dingen zugegangen"
Köln. (ots)
Der ehemalige Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat eine Entscheidung seiner früheren Kollegen zur umstrittenen künftigen Besetzung des Präsidentenpostens am OVG ungewöhnlich scharf kritisiert. Der erste Senat hatte die Personalauswahl von Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) nicht beanstandet und insbesondere keine erkennbare Vorfestlegung oder Befangenheit des Ministers gesehen. Die Begründung sei vor dem Hintergrund der eidesstattlichen Versicherung eines unterlegenen Mitbewerbers "nicht nachvollziehbar, um nicht zu sagen sehr naiv und lebensfremd", sagte Bertrams dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe).
Im Verfahren zur Besetzung des Präsidentenamts sei es "von Beginn an nicht mit rechten Dingen zugegangen", so Bertrams weiter, der den Posten von 1994 bis 2013 innehatte. Er bezog sich auf die eidesstattliche Versicherung des unterlegenen Bewerbers, eines Richters am Bundesverwaltungsgericht, er sei vom Justiziar der CDU/CSU-Landesgruppe im Bundestag, Ansgar Heveling, zur Rücknahme seiner Kandidatur gedrängt worden - mit dem Hinweis, seine Konkurrentin sei von der Düsseldorfer Regierungskoalition aus CDU und Grünen politisch gewünscht.
Allem Anschein nach habe es bereits im September 2022 eine politische Festlegung auf Limbachs Favoritin gegeben, "zu einem Zeitpunkt, zu dem von einer seriösen Beurteilung der Bewerberin nach den Grundsätzen der Bestenauslese noch keine Rede sein konnte", so Bertrams. Die "sehr frühzeitige und völlig substanzlose Behauptung" gegenüber dem konkurrierenden Richter, die Bewerberin weise einen Vorsprung auf, erweise sich "als der untaugliche Versuch, der Rücknahmeempfehlung einen sachlichen Anstrich zu verleihen". Justizminister Limbach wie auch der offenbar ebenfalls involvierte Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), hätten zweifellos das Recht, sich über die Besetzung eines hohen Richterpostens auch politisch auszutauschen. Dies dürfe jedoch "nicht dazu führen, dass der Justizminister, der dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Bestenauslese verpflichtet ist, einen hoch qualifizierten Bewerber zum Rücktritt auffordert, weil man sich aus politischen Gründen auf eine Bewerberin festgelegt hat. Der Justizminister hat am Ende seine Wunschkandidatin durchgedrückt."
Bertrams empfahl dem unterlegenen Richter, "den Gang nach Karlsruhe" zum Bundesverfassungsgericht zu wagen.
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