Neue Presse Hannover: Krebs-Gesetz - Es gibt ein Recht auf Nichtwissen Ein Kommentar von Anja Schmiedeke
Hannover (ots)
Krebs kann jeden treffen - und jeder vierte Kranke stirbt daran. Das ist dramatisch für den Einzelnen und immens teuer für die Gesellschaft. Eigentlich also ist es ein Wunder, dass erst diese Bundesregierung bestimmte Maßnahmen gegen den Krebs beschlossen hat. Ein einheitliches Register soll die Forschung voranbringen, die Prävention soll ausgebaut werden und individuelle Einladungen zur Vorsorge sollen dem einzelnen Bürger helfen, sich gegen die Krankheit zu wappnen. Der Dreiklang ist richtig und schlägt die Brücke zwischen dem Nutzen für Patienten und den Interessen der Forschung. Doch bei der Umsetzung sind manche Knackpunkte noch fraglich. So sind mehr Angebote zur Prävention zu begrüßen, wenn sie tatsächlich sinnvoll sind. Doch muss die Freiwilligkeit der Vorsorge gewahrt bleiben. Es gibt ein Recht auf Nichtwissen - und auch das Recht, nicht regelmäßig beim Arzt vorstellig zu werden. Eine Teilnahme an der Vorsorge mit Geld zu belohnen, wie es der CDU-Politiker Spahn vorschlägt, ist deshalb falsch. Finanzielle Anreize setzten die Menschen unzulässig unter Druck. Und der Schritt, säumige Teilnehmer an Gesundheitsprogrammen zu bestrafen, ist dann nicht mehr weit. Auch ohne Zwang wird die Krebsbehandlung Fortschritte erzielen, wenn tatsächlich bundesweit einheitliche Krebsregister eingeführt werden. Die Daten sind, nach entsprechender Anonymisierung, ein Schatz für die Forscher - aber auch kein Geheimwissen. Es muss sichergestellt werden, dass die Informationen nicht nur einem exklusiven Kreis zugänglich sind. Das Wissen über gute Krebstherapien, erfolgreiche Kliniken oder auch ungewöhnliche Häufungen steht der Gesellschaft zu.
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