BDP tritt dem Deutschen PR-Rat bei
Bonn (ots)
Der Bundesverband Deutscher Pressesprecher wird neben DPRG und GPRA dritter Träger des Deutschen Rates für Public Relations. Er wird wie die beiden anderen Trägerorganisationen vier Vertreter in den Rat entsenden: seinen Präsidenten Lars Großkurth und drei Beisitzer.
Der Ratsvorsitzende Dr. Horst Avenarius bekundete in seiner Grußadresse für die neuen Mitglieder seine Erwartung, dass durch sie das Gewicht des deutschen PR-Rates in der deutschen Öffentlichkeit verstärkt werde. Ulrich Nies, Präsident der DPRG, sieht in dem Beitritt einen weiteren Beleg für den Kooperationswillen von GPRA, BdP und DPRG.
Rückfragen: Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender DRPR, Tel. (0173) 3 52 52 09
STELLUNGNAHME DES PR RATES ZUM BEITRITT DES BDP:
Es ist gut, wenn alle aktiven großen Kommunikationsverbände bei der Wahrung von Sitte und Moral in der Öffentlichkeitsarbeit zusammenstehen. Uns alle verbinden gemeinsame Moral-Kodizes und Verhaltensrichtlinien. Uns alle leitet die gleiche Überzeugung, dass zu beanstandendes Fehlverhalten aufgeklärt, beurteilt und gegebenenfalls geahndet werden muss.
Daher begrüßt es der Deutsche Rat für Public Relations, dass sich der Bundesverband der Pressesprecher zur Mitarbeit im Rat entschlossen hat. Der BdP wird dritter Ratsträger neben DPRG und GPRA mit allen daraus erwachsenden Rechten und Pflichten.
Zu den Rechten gehört die gleiche Zahl an Beisitzern und das gleiche Gewicht bei der Beurteilung kritischer Fälle. Zu den Pflichten zähle ich die stete Präsenz des BdP bei den Ratssitzungen, die gedrittelte Beteiligung an Kosten und Recherchearbeit sowie die aufmerksame Beobachtung der PR-Szene und das Einbringen von Vorkommnissen, mit denen sich der Rat nach Auffassung seiner vier BdP-Mitglieder befassen sollte.
Von der Mitgliederschaft des BdP erwarten wir die Beachtung des moralischen Regelwerks der PR. Es wurde von uns allen in langen Beratungen und aufgrund der Erfahrungen von Generationen von PR-Leuten gemeinsam aufgestellt.
Wer aber einmal dagegen verstößt und daher mit einer Mahnung oder Rüge des Rates zur Rechenschaft gezogen wird, muss nicht mit einem Verbandsausschluss rechnen. Er sollte den Ratsspruch, der nach eingehender Prüfung seines Falles und reiflicher Überlegung durch die Mehrheit seiner Ratsmitglieder ergeht, als einen zeitlich begrenzten öffentlichen Ordnungsruf verstehen. Rügen veranlassen die Betroffenen, ihr Fehlverhalten zu ändern und dadurch in den Kreis der unbescholteneren zurückzukehren. Es wird keiner ein Sünder auf ewig sein.
Presse- und Werberat wirken auf die gleiche Weise in ihre Mitgliedschaften hinein, und diese unterwerfen sich nicht anders als wir PR-Leute den Sprüchen einer Institution der freiwilligen Selbstkontrolle.
So sehe ich denn mit großen Erwartungen auf das durch die neuen Mitträger verstärkte Gewicht des deutschen PR-Rates in der deutschen Öffentlichkeit.
Dr. Horst Avenarius Ratsvorsitzender
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