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US-Angriff auf Krankenhaus in Kundus: MONITOR-Recherchen erhärten Verdacht auf Kriegsverbrechen +++zweite überarbeitete Fassung+++

Köln (ots)

Siehe aktuelle Zahlen im letzten Absatz der Pressemitteilung

Bei den Luftangriffen auf ein Krankenhaus der Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" im afghanischen Kundus könnte es sich um ein Kriegsverbrechen gehandelt haben. Das legt der Bericht eines Augenzeugen nahe, der sich gegenüber dem ARD-Magazin "Monitor" (15.10.2015, 21.45 Uhr im Ersten) geäußert hat.

Der Krankenpfleger widerspricht in seiner Darstellung der offiziellen Sichtweise der afghanischen Regierung. Diese hatte unmittelbar nach den Angriffen vom 3. Oktober behauptet, dass sich zehn bis 15 Terroristen in dem Krankenhaus versteckt hätten, die bei dem Angriff alle getötet worden seien.

Am Abend vor den Angriffen sei gegen 23 Uhr ein Verletzter von den Taliban eingeliefert worden, erzählt hingegen der Krankenpfleger, der in dieser Nacht im Krankenhaus gearbeitet hat. "Nachdem wir ihn versorgt hatten, haben sie ihn wieder mitgenommen. Die Taliban wollten ihre Kämpfer nie bei uns lassen. Als dann der Luftangriff begann, waren keine Taliban mehr im Krankenhaus." Er habe auch "nie einen Bewaffneten in diesem Krankenhaus" gesehen. "Jeder, der in das Krankenhaus kam, musste vorher seine Waffen abgeben."

Nach den unterschiedlichen Erklärungen des US-Militärs hätten afghanische Militärs die Luftangriffe angefordert. Das Krankenhaus habe dabei nur "in der Nähe" der Angriffe gelegen und sei "irrtümlicherweise" getroffen worden. Dem widerspricht, was Mitarbeiter von "Ärzte ohne Grenzen" aus dieser Nacht berichten: "Was unsere Mitarbeiter von vor Ort berichtet haben, deutet wirklich klar darauf hin, dass gezielt das Hauptgebäude des Krankenhauses angegriffen wurde. Also dass es nicht so war, dass man auf ein anderes, nahegelegenes Ziel fokussiert hätte und sich geirrt hätte", sagte Florian Westphal, Geschäftsführer von "Ärzte ohne Grenzen Deutschland", gegenüber "Monitor". Auf dem Gelände des Krankenhauses habe es direkt vor den Luftangriffen keinerlei Kampfhandlungen gegeben.

Die Aussagen der Augenzeugen erhärten damit den Verdacht eines Kriegsverbrechens, das bei einem absichtlichen Beschuss eines Krankenhauses vorliegen würde, sofern es nicht Ort von Kampfhandlungen ist. "Krankenhäuser sind durch die Genfer Konventionen geschützt, sie dürfen nicht angegriffen werden", erklärt der Völkerrechtler Prof. Michael Bothe gegenüber "Monitor". Auch "die einfache Gegenwart von Kämpfern in diesem Krankenhaus" schließe diesen Schutz nicht aus.

Nach Angaben von "Ärzte ohne Grenzen" wurden bei den Angriffen 24 Menschen getötet, 14 Mitarbeiter der Hilfsorganisation und zehn Patienten, darunter drei Kinder. 37 Menschen wurden verletzt. Redaktion Andrea Miosga, Georg Restle.

www.ard-foto.de

Pressekontakt:

Rückfragen
WDR Presse und Information, Annette Metzinger
Telefon 0221 220 7120
E-Mail: annette.metzinger@wdr.de

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