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Sperrungsverfügung NRW: Bezirksregierung Düsseldorf unterliegt im Eilverfahren - eco begrüßt Signalwirkung

Köln (ots)

Als erstes Gericht hat das Verwaltungsgericht Minden
die von der Bezirksregierung Düsseldorf angeordnete sofortige
Vollziehung der Sperrungsverfügung abgelehnt.
Durch die Entscheidung ist nun klargestellt, dass die
Sperrungsverfügung von dem beteiligten Provider bis zur endgültigen
Entscheidung in der Hauptsache nicht umgesetzt werden muss. Der
Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt diese Entscheidung
des Gerichts als kompetent und sachgerecht. Obwohl damit weder die
Rechtmäßigkeit noch die Rechtswidrigkeit der Sperrungsverfügung
vorweggenommen wird, sieht der eco-Verband von der Entscheidung  eine
erhebliche Signalwirkung für die übrigen 17 anhängigen
Gerichtsverfahren ausgehen. "Das Gericht hat erkannt, dass die
Sperrverfügung nicht sperrt, nicht in Nordrhein-Westfalen und schon
gar nicht darüber hinaus. Diese rechtliche Erkenntnis muss um die
technische ergänzt werden, dass die Inhalte aufgrund der Struktur des
Internet gar nicht gesperrt werden können. Aufgrund der vielfältigen
Umgehungsmöglichkeiten solcher Sperrungen, müßte der Nutzer noch
nicht einmal zu einem anderen Provider wechseln. Selbst wenn sich
alle deutschen Provider nach der Sperrungsverfügung richten würden,
bleiben die fraglichen Inhalte weiterhin erreichbar, da sie nicht von
den Servern entfernt werden", so Rechtsanwalt Oliver J. Süme,
Vorstand Recht und Neue Medien des eco e.V..  Nach Ansicht des eco
e.V. werden gerade diese Überlegungen bei der Frage nach der
Verhältnismäßigkeit der Anordnung und der Anwendbarkeit der
vermeintlichen Rechtsgrundlagen eine erhebliche Rolle spielen.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft geht nun davon aus,
dass auch die anderen Verwaltungsgerichte in den Eilverfahren
zugunsten der Provider entscheiden werden. Insbesondere wegen der
erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sperrungsverfügung
würden durch die Anordnung der sofortige Vollziehung ansonsten
vorzeitig vollendete Tatsachen geschaffen werden.

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