SAT.1 gewinnt Prozeß im Fall Lebach
SAT.1 hat das Verfahren um die Austrahlung der Dokumentation "Der Fall Lebach" endgültig gewonnen.
Berlin (ots)
Das Landgericht Mainz wies heute die Klage eines Täters endgültig ab. Dieser hatte im Dezember 1996 versucht die Ausstrahlung in SAT.1 zu verhindern, weil er darin eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte sah.
In Mainz wurde dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zunächst stattgegeben, so dass SAT.1 die Dokumentation nicht austrahlen konnte.
In der nächsten Instanz bestätigte dann das Oberlandesgericht Koblenz, das Ausstrahlungsverbot. SAT.1 legte daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Koblenz ein.
Mit Beschluss vom 25. November 1999 gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde statt und stellte fest, dass sowohl das Mainzer als auch das Koblenzer Urteil verfassungswidrig seien.
Dies wurde vor allem damit begründet, dass die Richter die Bedeutung der Rundfunkfreiheit verkannt hätten. Für das Verbot einer Sendung müßten schwerwiegende Gründe vorliegen, dies sei hier nicht gegeben. Ein Straftäter habe keinen Anspruch darauf, "mit seiner Tat allein gelassen zu werden".
Das Bundesverfassungsgericht wies daraufhin die Sache zur nochmaligen Entscheidung an das Landgericht Mainz zurück, das heute das Sendeverbot aufhob.
SAT.1 wird nun über einen Ausstrahlungtermin "Der Fall Lebach" entscheiden.
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