"Unsere Politessen - Knöllchen ohne Ende" (Doku-Soap am Dienstag, 3. Oktober 2000, 19.00 Uhr und am Samstag, 7. Oktober 2000, 19.00 Uhr)
Berlin (ots)
In Essen versuchen Waltraud Schwering und Diana Auerbach, die Fußgängerzone Lkw-frei zu halten - das ist allerdings alles andere als leicht. Denn eine lange Schlange sichtlich genervter Brummis will nur das Eine - möglichst bald die Ware abladen. Ginge es nach den beiden Politessen, müssten die Möbelpacker ihren Konzertflügel durch die gesamte Innenstadt tragen. Doch die Lkw-Fahrer beweisen Muskel- und Diskussionskraft - mit Erfolg. Jana Koch, Katrin Rettich und Evelin Seidel verwarnen in Chemnitz Parksünder. Dabei kommen sie selbst nicht ganz ungeschoren davon, da die ständige Auseinandersetzung mit den Falschparkern auch den vorbeikommenden Passanten Gelegenheit dazu gibt, dem gestauten Parkplatz-Frust Luft zu machen. Annemarie Griebsch hat in 23 Dienstjahren schon so einiges erlebt. Ihre Heimatstadt Castrop-Rauxel bietet ihr jeden Tag neue Stories, die den Job nie langweilig werden lassen. Da ist z.B. die sichtlich verwirrte, angehende Großmutter, die leider das Behinderten-Parkplatzschild direkt vor dem Klinikum übersah und sich von Annemarie ein Knöllchen einfängt.
Sie zählen zu einer der meistgehassten Berufsgruppen. Offiziell heißen die Damen in Blau "Hilfskräfte im Verkehrüberwachungsdienst" und sollen einfach für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen sorgen. Dabei können die Politessen nicht mal für ihre eigene Sicherheit garantieren, denn tätliche Übergriffe von Parksündern sind keine Seltenheit. Verwarnte Autofahrer verlieren schon mal die Fassung, wenn sie mehr als 300 Mark an Abschleppkosten und Bußgeld bezahlen sollen und ihr Auto doch "nur für eine Minute" geparkt hatten. Es gibt unglaubliche Begegnungen mit den verhassten Hilfspolizistinnen.
Die SAT.1-Doku-Soap "Unsere Politessen - Knöllchen ohne Ende" (am 3. und 7. Oktober 2000, jeweils 19.00 Uhr) begleitet echte Knöllchendamen auf Schritt und Tritt, den ganzen Tag lang und das über mehrere Wochen in verschiedenen Städten. Sie und die Fahrer der Abschleppwagen erleben jeden Tag neue Abenteuer beim Kampf mit ausgerasteten Falschparkern.
Was sich da täglich auf bundesdeutschen Straßen und im Ausland abspielt, zeigt die Doku-Soap: Nicht nur in Deutschland, sondern u.a. auch in England und Spanien erleben Politessen oft haarsträubende Situationen mit Verkehrssündern. Dass auch im "17. Bundesland" Zucht und Ordnung herrschen, vergisst mancher deutsche Mallorca-Tourist nur allzu gerne. Doch auch im Urlaub ist es nun einmal verboten, eine Einbahnstraße in falscher Richtung zu befahren. Und wenn man sich dann dabei auch noch von unserer spanischen Politesse Joana Aloy erwischen lässt, dann kann der Ausflug mit einem kleinen Motorroller zum kostspieligen Kurz-Trip werden. Dabei hätte doch das junge bayrische Pärchen die 150 Mark viel lieber im Ballermann ausgegeben...
Zum Glück kommt es im Straßenverkehr nur sehr selten zu tätlichen Angriffen auf die Ordnungshüter. Meist bleibt es bei verbalen Entgleisungen - doch auch die haben es oft in sich. "Blöde Kuh" und "Bordsteinschwalbe" sind nur einige der täglichen Beleidigungen, die sich die Politessen anhören müssen. Doch das kann für die pöbelnden Autofahrer Folgen haben:
Verkehrsrichter a. D. Peter Fahlenkamp (64, verheiratet, 2 Kinder) ist Spezialist für Beleidigungen im Straßenverkehr. Nach 17 Jahren Dienst hat er in unzähligen Verhandlungen so ziemlich jedes böse Wort, jede schlimme Geste und Handgreiflichkeit bestrafen können. Bei ihm käme auch heute noch kein "Stinkefinger" ungeschoren davon. Er weiß ganz genau, was Beschimpfungen wie "Du blöde Kuh" oder "Bordsteinschwalbe" kosten und erläutert es in seinem unterhaltsamen und dennoch juristischen Fachjargon.
" In "Unsere Politessen - Knöllchen ohne Ende" beschreibt der Berliner Richter a. D. Peter Fahlenkamp "Verkehrs-Sünden" und ihre juristischen Folgen:
"Die häufigste Beleidigung im deutschen Straßenverkehr ist zweifellos der "deutsche Autofahrergruß". Der wird dadurch entboten, dass der Täter den Zeigefinger an die Stirn legt und dann ein paar mal tippt, also den Vogel zeigt. Für diese Straftat, wenn sie denn vor Gericht abgeurteilt werden muss, gibt es normalerweise eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen (TS). In dem Falle eines Menschen, der 4800 Mark netto verdient, wären das 100 Mark Tagessatz, also 1000 Mark Strafe! Die häufigste Beleidigung im deutschen Straßenverkehr ist zweifellos der "deutsche Autofahrergruß". Der wird dadurch entboten, dass der Täter den Zeigefinger an die Stirn legt und dann ein paar mal tippt, also den Vogel zeigt. Für diese Straftat, wenn sie denn vor Gericht abgeurteilt werden muss, gibt es normalerweise eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen (TS).In dem Falle eines Menschen, der 4800 Mark netto verdient, wären das 100 Mark Tagessatz, also 1000 Mark Strafe!
Häufig wird auch der sogenannte Scheibenwischer benutzt: Die Hand wischt vor dem Gesicht! Dafür muss man mit fünf oder sechs TS rechnen. Sehr häufig ist in Deutschland der sogenannte Stinkefinger. Eine ordinäre Geste - übrigens eine sexuelle Geste - und kostet vor Gericht zwischen zehn und 15 TS. Das Herausblecken der Zunge ist, was vielen nicht bewusst ist, auch eine strafbare Handlung - nämlich eine Beleidigung, die mit fünf TS geahndet werden kann."
Auch für verbale Entgleisungen sind empfindliche Strafen vorgesehen. Fahlenkamp: "Für das Schimpfwort "Wegelagerer" oder "Wegelagerermethoden" gibt es zehn TS, die Beleidigung "uniformiertes Straßenmädchen" kann 20 TS zur Folge haben und unter Umständen einen Monat Fahrverbot. Das Schimpfwort "Arschloch" kostet in Deutschland zwischen fünf und zehn TS.
Ich hatte mal den Fall, dass einer "Verpiss dich, du alte Nutte!" gebrüllt hat. Dafür gab's 25 TS und einen Monat Fahrverbot.
Es kommt häufig vor, dass Politessen geschubst werden. Da sagt die Politesse "Hallo, so nicht!", und da sagt der Angeklagte "Wenn de willst, Mädel, kannste auch eins auf die Fresse haben". Da haben wir schon die Grenze zur Straftat erreicht. Zumindest hat er sie dann geduzt und ist grob zudringlich geworden, das trägt schon eine Verurteilung wegen Beleidigung, evtl. sogar wegen versuchter Nötigung. Dafür kann man ohne weiteres mit 30 TS nach Hause gehen.
Auch das Anspucken ist eine Beleidigung, wenn man z.B. eine Politesse anspuckt, auf die Uniform oder gar ins Gesicht, kann es 15 TS geben. Und man muss dazu wissen, dass, wenn der angespuckten Person schlecht wird, die sich sogar übergeben muss oder anfängt zu würgen, kommt zusätzlich Körperverletzung dazu. Da kann es ohne weiteres passieren, dass man mit 35 bis 45 TS bedient wird."
Bei Tätlichkeiten verstehen die Verkehrsgerichte überhaupt keinen Spaß mehr. Fahlenkamp: "Man muss dabei bedenken, dass die Politessen auch keinen schönen Dienst versehen. Wer tätlich wird, sie etwa ins Gesicht schlägt, ihr eine Ohrfeige verpasst, der muss damit rechnen, dass der Richter ihm dafür 30 TS verpasst, unter Umständen auch zusätzlich ein kleines Fahrverbot.
Wer auf eine Politesse mit dem Auto zufährt, der begeht eine schwere Straftat. Es kann nämlich Nötigung sein, aber auch ein schwerer Eingriff in den Straßenverkehr. Das eigene Kraftfahrzeug wird in dem Fall als Waffe im Straßenkampf missbraucht, das kann dazu führen, dass man eine Strafe von 45 bis 50 TS bekommt und außerdem den Führerschein endgültig los wird.
Wenn man einer Politesse das Erfassungsgerät entreißt und es ihr auf den Kopf schlägt, so ist das mit Sicherheit ein gefährliches Werkzeug, denn ein solcher Schlag kann erhebliche und schmerzhafte Verletzungen hervorrufen. Nennt sich also gefährliche Körperverletzung und da sieht das Gesetz eine Strafe von sechs Monaten vor."
Was "Unsere Politessen" in der SAT.1-Doku-Soap alles erleben, sehen Sie am 3. und 7. Oktober 2000, jeweils um 19.00 Uhr - na, dann gute Fahrt!
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