"Schuldig? - Schicksale vor Gericht" mit Alexander Hold
Berlin (ots)
Ab Donnerstag, 27. März 2003 um 20.15 Uhr zeigt Sat.1 in der neuen, wöchentlichen Gerichts-Reihe "Schuldig? - Schicksale vor Gericht" spektakuläre Gerichtsfälle, die auf wahren Verbrechen beruhen. In jeder Folge führt Richter Alexander Hold die Zuschauer als juristischer Experte durch jeweils einen spannenden Strafrechtsfall. Er analysiert die Situation des Angeklagten, rekapituliert den Verhandlungsverlauf und erläutert die juristischen Winkelzüge, die Schlüssigkeit von Indizien, Gutachten und Beweisketten sowie die Rechtsgrundlagen und Auslegungsfragen des Falles. Filmbilder stellen das Geschehen nach und dokumentieren den möglichen Tathergang. Alexander Hold verhandelt in seiner neuen Prime-Time-Sendung nicht selbst als Richter, sondern erläutert das Geschehen für den Zuschauer aus seinem Richterbüro außerhalb des Gerichtssaals.
Die verhandelten Fälle basieren auf wahren Verbrechen. Die Tat und der Prozess werden allerdings verändert dargestellt. Aus Respekt vor den Opfern wurden die Tatumstände stark verfremdet, da nicht die historische Tat, sondern die Umstände im Mittelpunkt des Interesses stehen. Tatort, Tatzeit, einzelne Tatumstände und die Namen sind frei erfunden. "Schuldig? - Schicksale vor Gericht" verknüpft fiktionale Filmbilder, die den Tathergang dokumentieren, mit der eigentlichen Gerichtsverhandlung und den Erklärungen von Richter Alexander Hold.
Und darum geht es in den ersten drei Fällen:
Donnerstag, 27. März 2003 um 20.15 Uhr: "Der Spanner"
Für die Bewohner eines Berliner Hochhauses wird ein Alptraum wahr: Der Vermieter hat alle Wohnungen mit versteckten Kameras ausgestattet und die Mieter systematisch ausspioniert. In diesem Horrorhaus geschieht ein Mord. Ein 16-jähriges Mädchen aus einer zerrütteten Familie stirbt. War der Spanner der Mörder? Oder war es der von seiner Frau getrennt lebende Vater?
Die Leiche des jungen Mädchens wird wenige Tage später in einen Bettbezug gehüllt und zusammengeschnürt aus der Havel geborgen. Der Hauseigentümer gerät unter Tatverdacht, weil sein Alibi nicht ganz stichfest erscheint. Da entdeckt die Polizei Hunderte von Videos, auf denen er das Privat- und Intimleben seiner Hausbewohner aufgezeichnet hat. Für die Öffentlichkeit ist klar: Dieser Video-Spanner muss der Mörder sein!
Doch während des Prozesses gerät auch der Vater des Mädchens unter Verdacht.
Donnerstag, 3. April 2003 um 20.15 Uhr: "Mädchen spurlos verschwunden"
Die 18-jährige Sabine Binder ist verschwunden und ihre Mutter in großer Sorge. Sie glaubt fest daran, dass ihre Tochter Opfer eines Verbrechens wurde. Die Leiche des jungen Mädchens wurde aber nicht gefunden. Ist das Mädchen tatsächlich tot oder hat sie sich vielleicht ins Ausland abgesetzt?
Angeklagt wird ein Pharmareferent. Er soll nicht nur Sabine Binder auf dem Gewissen haben. Belastet wird er vor allem von der jungen Vanessa Schmidt, die wie Sabine als Tramperin nach einem Disco-Besuch von ihm mitgenommen worden war. Sie beschuldigt den Familienvater, dieser habe sie betäubt, zu sich nach Hause verschleppt und im Keller mehrfach vergewaltigt. Danach habe er sie in einem Waldstück ausgesetzt und mit einem Gewehr gehetzt. Er habe sie zu töten beabsichtigt. Nur durch einen Zufall konnte sie ihrem Peiniger entkommen.
Die Parallelität zum Verschwinden von Sabine Binder rechtfertigt eine doppelte Anklage: wegen Mordes an Sabine Binder und wegen Mordversuches und Vergewaltigung an Vanessa.
Donnerstag, 10. April 2003 um 20.15 Uhr: "Unfall im Rollstuhl - oder Mord?"
In einer Hamburger Villa wird die verkohlte Leiche der schwer krebskranken Hausherrin gefunden. Ihr Ehemann Ralf und seine junge Geliebte Nicole sollen den Brand gelegt haben, um so den Weg für ihre Liebe freizumachen. Beide beteuern ihre Unschuld. War es ein tragischer Unfall oder ein Mord?
Die Erkenntnisse der Gerichtsmediziner aus der Untersuchung der Leiche und die Aussagen der Tochter über die Lebensgewohnheiten ihrer Mutter, nähren erhebliche Zweifel an der Unfalltheorie. Die Vermögensverhältnisse in der Ehe und in der gemeinsam betriebenen Firma hätten für den Ehemann der Toten ein überzeugendes Mord-Motiv abgegeben. Der Staatsanwalt erhebt nach Bewertung aller Indizien die Mordanklage.
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