Opferschutz ist kein Verschiebe-Bahnhof
WEISSER RING fordert bei Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zügige Entscheidungen der Parlamente
Mainz/Berlin (ots)
Der Bundesvorsitzende der Opferhilfeeinrichtung WEISSER RING, Prof. Dr. Reinhard Böttcher, appellierte bei der heutigen Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss an Bundestag und Bundesrat, das 2. Opferrechtsreformgesetz auf der Grundlage der vorliegenden, inhaltlich übereinstimmenden Entwürfe von Bundesregierung und Koalition noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Der Entwurf bedeute, so Böttcher, aus Sicht der Kriminalitätsopfer einen großen Schritt nach vorn und unterstütze so die Geschädigten bei der Bewältigung der Tatfolgen.
In Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben soll die Information der Opfer über ihre Rechte und die bestehenden Hilfsmöglichkeiten wesentlich verbessert werden.
Für die besonders schwer betroffenen Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten sollen die Mitwirkungsrechte im Strafverfahren gegen den Täter spürbar ausgeweitet werden. Mehr Opfer als bisher sollen unentgeltlich einen anwaltlichen Beistand erhalten.
Es wäre jammerschade, so der Bundesvorsitzende der Opferhilfs-Organisation, wenn diese Verbesserungen, für die sich der WEISSE RING seit langem einsetzt, in die nächste Legislaturperiode verschoben würden.
Der WEISSE RING unterhält bundesweit 420 Außenstellen mit mehr als 3.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Inzwischen unterstützen rund 57.000 Mitglieder die Arbeit für Kriminalitätsopfer. Der gemeinnützige Verein finanziert sich hauptsächlich durch Spenden, staatliche Zuschüsse erhält er keine. Weitere Infos: www.weisser-ring.de
Pressekontakt:
Pressesprecher:
Helmut K. Rüster
Tel.: 06131/ 83 03 38
Fax: 06131/ 83 03 45
Internet: www.weisser-ring.de
E-Mail: info@weisser-ring.de
Weberstraße 16
55130 Mainz
Besten Dank für Ihre Unterstützung. Belegexemplar
erbeten.
Original content of: Weisser Ring e.V., transmitted by news aktuell