Roswitha Müller-Piepenkötter neue Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS
Bundesdelegiertenversammlung tagt in Halle/Saale (mit Bild)
Mainz / Halle a. d. Saale (ots)
Die ehemalige Justizministerin von Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter, ist von den rund 200 Teilnehmern der Bundesdelegiertenversammlung des WEISSEN RINGS in Halle/Saale mit überwältigender Mehrheit zur neuen Bundesvorsitzenden der Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer gewählt worden. Damit steht erstmals eine Frau an die Spitze des gemeinnützigen Vereins. Die 60jährige ehemalige Richterin folgt damit Prof. Dr. Reinhard Böttcher nach, der nach fünf Jahren aus Altersgründen aus dem Amt schied. Aufgrund seiner in dieser Zeit äußerst erfolgreichen Vorstandschaft und seiner besonderen Verdienste um den Opferschutz wurde der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg zum Ehrenvorsitzenden des WEISSEN RINGS gewählt.
Roswitha Müller-Piepenkötter wird im Geschäftsführenden Vorstand unterstützt von den wiedergewählten Dr. Jürgen Witt, Franz X. Wanninger, Dr. Helgard van Hüllen und Siegfried Kauder. Als weitere Mitglieder des Bundesvorstandes wurden Richard Oetker, Prof. Dr. Heinz Schöch, Dr. Steffen Wiebke, Prof. Dr. Günter Deegener, Vanessa Leite, Günter Klott und Petra Klein gewählt. Damit ist mit der 27jährigen Vanessa Leite aus Hamburg erstmals eine Jugendbeauftragte des Vereins im Bundesvorstand vertreten. Dies unterstreicht die zunehmende Unterstützung des Opferschutzgedankens auch durch jüngere Menschen.
Im Gerichtsverfahren spielt das Opfer nur die Rolle eines Beweismittels, "und wird auch so behandelt", wie Müller-Piepenkötter aus ihrer 30jährigen Erfahrung als Richterin berichtete. "Das Strafrecht muss vom Opfer aus gedacht werden. Es kann keinen Rechtsfrieden geben, wenn die Belange von Kriminalitätsopfern hinten anstehen." Doch nicht nur in der Justiz sei noch viel zu tun. In der Jugendsprache werde das Wort "Opfer" heute als Schimpfwort genutzt. Hilfsbereitschaft und Solidarität scheinen in der Gesellschaft ihre Stellung verloren zu haben.
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer zollte als Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des WEISSEN RINGS Dank und Anerkennung für die von ihnen geleistete Arbeit. Die Opferschutz-Organisation fülle eine Lücke staatlicher Fürsorge aus. Es sei der Verdienst des WEISSEN RINGS, dass der Opferschutz heute in der Gesellschaft etabliert sei.
In Vertretung von Ministerin Ursula von der Leyen sprach Gitta Lampersbach aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Opferentschädigungsgesetz. Die Ministerialdirektorin betonte die besondere Verantwortung des Staates gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt. "Alleine mit Geldleistungen ist den Betroffenen nicht geholfen." Im Hinblick auf eine Reform der Opferentschädigung sagte sie: "Keine noch so gute gesetzliche Regelung kann die Arbeit des WEISSEN RINGS ersetzen." Der scheidende Bundesvorsitzende Böttcher forderte Ministerin von der Leyen und das Ministerium auf, sich an die Speerspitze einer die Interessen der Geschädigten wahrenden Reformbewegung zu stellen, die dazu führen müsse, dass Opfer von Kriminalität und Gewalt auch materiell besser unterstützt werden. Man müsse sich dabei aber von dem Irrglauben lösen, dass eine solche Reform kostenneutral durchführbar sei. "Die Opfer sind es wert, dass wir ein bisschen mehr für sie ausgeben." An das Bundesministerium gerichtet betonte Siegfried Kauder, MdB und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages, dass der WEISSE RING bereit sei, seine Forderungen auch in die Politik zu tragen. Die neue Bundesvorsitzende Müller-Piepenkötter erklärte, dass die konkrete Opferhilfe durch Ehrenamtliche das Fundament sei, um Opferinteressen gegenüber der Politik zu vertreten.
Der WEISSE RING hat seit 1976 mit derzeit 420 Anlaufstellen ein bundesweites Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer aufbauen können. Mehr als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite, leisten menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung im Umgang mit den Behörden und helfen den Geschädigten auf vielfältige Weise bei der Bewältigung der Tatfolgen.
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