All Stories
Follow
Subscribe to Weisser Ring e.V.

Weisser Ring e.V.

Opfer von Kriminalität und Gewalt haben eine Lobby

Mainz (ots)

Bundesweite Hilfsorganisation seit  25 Jahren auf der Seite der
Opfer Idee des Weissen Rings findet zunehmend gesellschaftliche
Unterstützung / "Tag der Kriminalitätsopfer" (22. März) mahnt
Solidarität und Hilfestellung für die Betroffenen an
Seit 25 Jahren hilft der Weisse Ring Opfern von Kriminalität und
Gewalt: Schnell, unbürokratisch, direkt. Rund 2.300 ehrenamtliche
Mitarbeiter/innen in bundesweit 400 Außenstellen leisten menschlichen
Beistand, stehen unmittelbar Betroffenen sowie ihren Angehörigen mit
Rat und Tat zur Seite und vermitteln dem Opfer das wichtige Gefühl,
mit seinen vielfältigen Problemen nicht alleine zurecht kommen zu
müssen. Der Weisse Ring ermöglicht anwaltlichen Beistand bei der
Wahrung von Persönlichkeitsrechten im Strafverfahren, ebenso wie bei
der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche, insbesondere auf
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz oder der Anerkennung
als Nothelfer.
Dort, wo zusätzlich zu seelischen und körperlichen Verletzungen
auch wirtschaftliche Not in Folge der erlittenen Straftaten hinzu
kommt, kann der gemeinnützige Verein auch durch materielle
Zuwendungen Leid mildern. Hilfestellung im Umgang mit den Behörden,
Begleitung zu Gerichtsterminen, Vermittlung von Hilfen anderer
Organisationen oder Erholungsmaßnahmen für Geschädigte und ihre
Familien runden das Spektrum mitmenschlicher Verantwortung für
Kriminalitätsopfer ab.
Opferhilfe rückt immer mehr ins politische Blickfeld
Die Arbeit des Weissen Rings findet sowohl in der Bevölkerung als
auch bei Polizei, Justiz und Verwaltung großen Zuspruch. Immer mehr
Politiker, so auch die Bundesjustizministerin, Herta Däubler-Gmelin,
sind sich der Bedeutung des Weissen Rings für das Gemeinwesen bewusst
und wollen die Arbeit des gemeinnützigen Vereins weiter stärken. So
sollen u. a. künftig 10 Prozent aller Geldstrafen unmittelbar in die
Opferhilfe fließen. Für alle Innenminister und -senatoren der Länder
ist es selbstverständlich, dass die Polizei hilfesuchenden Opfern die
Kontaktaufnahme zu den bundesweit rund 400 Anlaufstellen der größten
deutschen Opferschutzorganisation erleichtert. In allen
Polizeidienststellen liegen hierfür entsprechende Faltblätter des
Weissen Rings bereit.
Effektive Opferhilfe: Bürgerliches Engagement und gesetzlicher
Rahmen
Nur wenn staatliche Verantwortung für einen ausreichenden
gesetzlichen Opferschutz- und Opferentschädigungs-Rahmen mit privatem
persönlichen Einsatz hilfsbereiter Menschen kooperiert, lässt sich
die gesellschaftliche Verpflichtung gegenüber den Opfern von
Kriminalität und Gewalt in praktische Lebenshilfe umsetzen.
Zum "Tag der Kriminalitätsopfer" appelliert der Weisse Ring an
Politik, Justiz und Verwaltung, diese logische Konsequenz im
Interesse von Jahr für Jahr Millionen betroffener Menschen
entschiedener als bisher anzuerkennen. Basis eines modernen und
leistungsfähigen Gemeinwesens ist insbesondere das klare Bekenntnis
zum Subsidiaritätsprinzip, der vorstaatlichen Selbsthilfe. Die
Schaffung eigenständiger und bürokratisch strukturierter
Opferhilfseinrichtungen, wie sie von einzelnen Bundesländern
favorisiert werden, birgt die Gefahr in sich, dass in der Opferhilfe
bewährtes Bürgerengagement mehr und mehr verloren geht. Deshalb
sollten die mit Entstehung staatlicher Stellen zwangsläufig für
administrative Aufgaben erforderlichen Mittel den Geschädigten über
das bereits bestehende Hilfsnetz unmittelbar zugute kommen.
Auch scheint es eher paradox, zusätzliche staatliche Anlaufstellen
zu schaffen, bei denen die Opfer dann erfahren, dass sie aufgrund
nach wie vor restriktiver Gesetzgebung und Verwaltungspraxis nur
bedingt Anspruch auf Leistungen, so z.B. nach dem
Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben. Nur in etwa 40 Prozent der
Antragstellungen kommt es zu einem positiven Bescheid durch die
Versorgungsverwaltung, und das auch oft nur nach jahrelangem
Rechtsstreit, den die Betroffenen ohne die Hilfe des Weissen Rings
gar nicht durchstehen würden.
Beschämend: Opferentschädigungsgesetz nahezu unbekannt
Der Weisse Ring fordert deshalb vom Gesetzgeber, die hohen Hürden
für einen Anspruch nach dem OEG zu senken, so u.a. durch
Beweislast-Erleichterungen für das Opfer und die Anerkennung
psychischer Beeinträchtigungen bei Angehörigen der Opfer von
Tötungsdelikten.
Zudem appelliert der Weisse Ring an die Innenminister, endlich
einen Hinweis auf das OEG in die polizeilichen Anzeigeformulare
aufzunehmen, damit infolge der Straftat gesundheitlich geschädigte
Opfer ihren Anspruch unverzüglich beantragen können. Dass aus
Unwissenheit derzeit lediglich 12 Prozent aller Gewaltopfer einen
solchen Antrag stellten, zeige in beschämender Weise, wie gering die
Informationsbereitschaft staatliche Stellen Geschädigten gegenüber
sei, so der Sprecher des Weissen Rings, Helmut K. Rüster. In Hamburg
und in Hessen liegt die Antragsquote mit 6,5 und 5,4 Prozent noch
weit unter dem Bundesdurchschnitt.
Opferanwalt auf Staatskosten: Für viele Betroffene Fehlanzeige
Wer als Opfer eines Verbrechens vor Gericht seiner Zeugenpflicht
nachkommen muss, verdient in besonderem Maße Fürsorge und Schutz.
Schwere psychische Belastungen, ausgelöst durch die erneute
Konfrontation mit dem Tatgeschehen und dem Täter oder die Sorge vor
Attacken seines Verteidigers lassen die Betroffenen nur zu oft ein
zweites Mal Opfer werden.
Mit Inkrafttreten des Zeugenschutzgesetzes am 1. Dezember 1998
muss den Opfern von Sexualstraftaten und versuchten Tötungsdelikten,
unabhängig vom Einkommen, auf Antrag während des gesamten Verfahrens
ein Anwalt im Rahmen der Nebenklage zur Seite gestellt werden.
Der Weisse Ring fordert die Ausweitung dieses notwendigen
Persönlichkeitsschutzes schwer betroffener Opfer auch auf weitere
Deliktsbereiche. Es sei nicht nachvollziehbar, warum z.B. ein Opfer
schwerster Misshandlungen oder einer Entführung weiter um seinen
Schutz über den Weg der Prozesskostenhilfe betteln müsse, obwohl es
beim Strafprozess ebenfalls erheblichen psychischen Belastungen
ausgesetzt sei, so der Sprecher des Weissen Rings. Auch  die
Hinterbliebenen von Mordopfern haben derzeit keinen Anspruch auf
einen vom Gemeinwesen getragenen Opferanwalt. Auch hier sei
dringender Handlungsbedarf geboten.
Schwerpunkt beim Opferschutz: Wiedergutmachung im Strafverfahren
Um Opfern die Belastung verschiedener Prozesse zu ersparen,
fordert der Weisse Ring, die Möglichkeiten der Wiedergutmachung
innerhalb des Strafverfahrens zu stärken, zumindest aber mehr als
bisher zu nutzen. Für viele Opfer sei es unzumutbar, nach einem
klaren Schuldspruch vom Gericht auf den Zivilklageweg verwiesen zu
werden, obwohl die Rechtsgrundlage für die Entscheidung
zivilrechtlicher Ansprüche bereits im Strafprozesses seit jeher
vorhanden ist.
Das im deutschen Recht verankerte, aber kaum angewandte
Adhäsionsverfahren sollte  zum gesetzlich vorgesehenen Regelfall
werden, um einfach zu entscheidenden Schmerzensgeld-Ansprüchen sofort
Geltung zu verschaffen. Mit der allgemeinen Forderung nach einer
Stärkung des Adhäsionsverfahrens verbindet sich nach Auffassung des
Weissen Rings auch die Notwendigkeit nach entsprechenden Änderungen
im Jugendstrafverfahren.
Ebenso wie die Nebenklage ist nach derzeitiger Gesetzeslage auch
das Adhäsionsverfahren im Verfahren gegen Jugendliche ausgeschlossen.
Es stellt sich die Frage, ob dieser generelle Ausschluss noch
zeitgemäß ist. Auch hier gilt die Feststellung, dass wohl die
Mehrzahl der bei Tatbegehung jugendlichen Straftäter zum Zeitpunkt
des Verfahrens volljährig ist, damit auch vermögensrechtliche
Entscheidungen treffen kann und häufig auch entsprechendes Vermögen
besitzt. In diesen Fällen erscheint es vor allem unter dem Aspekt des
Erziehungsgedankens geradezu zwingend, Wiedergutmachung nicht nur in
Form des Täter-Opfer-Ausgleichs, sondern auch im Rahmen des
Adhäsionsverfahrens im Verfahren gegen Jugendliche zu ermöglichen.
Mehr staatliche Verantwortung bei Resozialisierungs-Pannen
gefordert
Der Weisse Ring fordert ein überparteiliches Bekenntnis von
Politik und Justiz, dem Schutz der Bevölkerung eindeutig Vorrang vor
zweifelhaften Resozialisierungs-Maßnahmen zu geben. Für viele
Rechtsbrecher sei der vorzeitige Weg in die Freiheit zugleich die
Rückkehr in das Verbrechen. Daran ändere auch die Schönfärberei
mancher Politiker und Justizverantwortlichen nichts. Auch müsse
endlich Schluss sein mit dem Gerede vom Restrisiko, das die
Bevölkerung als Konsequenz missglückter Resozialisierungs-Experimente
zu tragen habe. Die Fälle Zurwehme und Schmökel seien besonders
tragische Beispiele für die Unverantwortlichkeit mancher Gutachter
und Richter bei der Empfehlung und Gewährung von Hafterleichterungen.
Auch während eines Hafturlaubs oder Freigangs befinde sich der
Verurteilte nach wie vor im Gewahrsam des Staates. Den Opfern von
Resozialisierungs-Pannen müsse deshalb staatlicherseits ein voller
Schadensausgleich sowie Schmerzensgeldansprüche zugestanden werden.
Vermarktung von Verbrechen: Opferansprüche gesetzlich gesichert
Ausdrücklich begrüßt wird vom Weissen Ring die gesetzliche
Absicherung zivilrechtlicher  Opferansprüche gegen den Täter, wenn
dessen "Story" in den Medien gewinnbringend vermarktet wird. Durch
das Opferanspruchssicherungsgesetz (OASG) werde gewährleistet, dass
die Opfer ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche künftig
kraft eines gesetzlichen Forderungspfandrechts auf die vertraglichen
Beziehungen zwischen Medien und Straftätern realisieren können.
Eine rechtskräftige Verurteilung ist für die Entstehung des
Pfandrechts nicht Voraussetzung. Ausschlaggebend ist allein das
Vorliegen einer rechtswidrigen Tat im Sinne des Strafgesetzbuches.
Wenn beim Täter nichts zu holen ist, sind letztendlich auch die an
der Vermarktung des Verbrechens beteiligten Medien oder Rechtsanwälte
zur Zahlung verpflichtet.
Kriminalitätsopfer brauchen unser aller Beistand - jeder kann
mithelfen
Bei seinem Einsatz für Kriminalitätsopfer und seiner
Vorbeugungsarbeit ist der Weisse Ring aber auch selbst auf Hilfe
angewiesen. Die persönliche Mitgliedschaft in der Bürgerinitiative
(Mindestbeitrag 5 Mark monatlich / Schüler, Studenten, Auszubildende,
Wehrpflichtige zahlen nur 2,50 Mark, Ehepaare 7,50 Mark) ist die
geeignete Form der Unterstützung von Kriminalitätsopfern, denn nur
eine kraftvolle Organisation ist in der Lage, die derzeitige
Situation zu ändern. Die Hilfe für in Not geratene Kriminalitätsopfer
geht uns alle an. Jeder von uns kann schon morgen selbst zu den
Betroffenen gehören.
Wer die wichtige Hilfe für Kriminalitätsopfer durch eine Spende
unterstützen möchte:
Spendenkonto:
   Weisser Ring e.V. 
   Kto-Nr. 34 34 34
   Deutsche Bank Mainz 
   (BLZ 550 700 40)
Wer Zweck und Aufgaben des Weissen Rings anerkennt und Mitglied
dieses gemeinnützigen Vereins werden möchte oder wer als Betroffener
selbst Hilfe sucht, kann sich wenden an eine der 400 Außenstellen des
gemeinnützigen Vereins (Bundesweites Info-Telefon 01803 / 34 34 34)
oder direkt an:
Weisser Ring e.V.
   Bundesgeschäftsstelle 
   Weberstr. 16, 55130 Mainz
Internet: www.weisser-ring.de
   E-mail:  info@weisser-ring.de
Der "Tag der Kriminalitätsopfer" wurde vor zehn Jahren vom Weissen
Ring, der größten deutschen Opferhilfsorganisation als Mahnzeichen
gegen das mangelnde Problembewusstsein der Gesellschaft für die
Belange der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Opfer und
ihrer Familien ins Leben gerufen. An diesem Tag, dem 22. März jeden
Jahres, soll all jener Menschen gedacht werden, die als
Kriminalitätsopfer noch immer oft vergebens auf Solidarität und
Unterstützungsbereitschaft unseres Gemeinwesens hoffen. Ein solches
Zeichen der Verbundenheit gibt es auch in einigen anderen
europäischen Ländern, so u.a. in Schweden, wo Kerzen in den Fenstern
an die Opfer erinnern.
Pressestelle:
55130 Mainz
Weberstraße 16
Pressesprecher:
Helmut K. Rüster 
Tel. 06131/ 83 03 38
Fax 06131/ 83 03 45
wr-online: www.weisser-ring.de
e-mail:  info@weisser-ring.de
Besten Dank für Ihre Unterstützung. Belegexemplar erbeten.

Original content of: Weisser Ring e.V., transmitted by news aktuell

More stories: Weisser Ring e.V.
More stories: Weisser Ring e.V.