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22. März: Tag der Kriminalitätsopfer
Pilotprojet in NRW: Menschen mit Behinderungen als Opfer von Gewalttaten

Mainz (ots)

Der WEISSE RING startet durch seine beiden Landesverbände in Nordrhein-Westfalen ein Pilotprojekt, das tauben oder hörbehinderten Menschen hilft, im Falle einer erlebten Gewalttat ihre Interessen als Kriminalitätsopfer besser vertreten zu können. Diese haben dann oftmals gerade infolge ihrer Behinderung noch weitere Barrieren zu überwinden, um das ihnen geschehene Unrecht den zuständigen Stellen gegenüber deutlich zu machen. Im Rheinland werden in Kürze auch blinden und sehbehinderten Menschen identische Angebote vorliegen.

In einer ersten Schulung wurden bereits erste taube/hörbehinderte Menschen als Multiplikatoren geschult, um als Ansprechpartner für Betroffene und Kontaktperson zur Opfer-Hilfsorganisation WEISSER RING zu fungieren. Unter Einsatz seiner ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort werden die Hilfemöglichkeiten des WEISSEN RINGS den Opfern unter Hinzuziehung von Gebärdendolmetschern erläutert und diese konkret unterstützt, z. B. bei Behördengängen zur Polizei oder zum LWL-Versorgungsamt Münster bzw. Landschaftsverband Rheinland. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich ist mit dem LWL-Versorgungsamt in Münster bereits abgestimmt. In Deutschland werden jährlich rund 200.000 Menschen Opfer von Gewalttaten, allein in NRW rund 50.000 Personen. Um die für die Betroffenen schwerwiegenden und belastenden Konsequenzen abzumildern, wurde 1976 das Opferentschädigungsgesetz eingeführt. Es bietet die Möglichkeit, Menschen, die an den Folgen einer Gewalttat leiden, psychologische Ersthilfe, medizinische Versorgung der seelischen und körperlichen Tatfolgen und Hilfen auf dem Weg zurück in den Alltag zu gewähren.

Hierbei handelt es sich um staatliche Leistungen außerhalb des übrigen Sozialleistungssystems, die sich speziell an den besonderen Bedürfnissen der Menschen, die an den Folgen einer Gewalttat leiden, orientieren sollen. Welche Leistungen Betroffene erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Opferentschädigungsgesetz hat das Ziel, die bei dem Betroffenen bestehenden Folgen der Straftat soweit wie möglich zu bessern oder zumindest einen Ausgleich für Beeinträchtigungen zu schaffen. Kostenträger sind Bund und Länder, soweit sich die Tat in Nordrhein-Westfalen ereignet, finanziert das Land NRW diese Maßnahmen entsprechend.

Die Landschaftsverbände Rheinland in Köln (www.lvr.de) und Westfalen-Lippe in Münster (www.lwl.org), beraten, bearbeiten Anträge und stellen Leistungen zur Verfügung. Die in NRW verantwortliche Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW in Düsseldorf (www.mais.nrw.de). Alle drei Institutionen stehen Betroffenen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Zum 60jährigen Bestehen haben LVR und des LWL hat der LWL für das Jahr 2013 Inklusion zum übergeordneten Thema gemacht. Daher unterstützt das LWL-Versorgungsamt das Pilotprojekt des WEISSEN RINGS mit hohem Engagement.

Die Erreichbarkeit der Kontaktpersonen für Hörbehinderte erhalten Sie über die beiden Landesbüros des WEISSEN RINGS in Nordrhein-Westfalen.

Landesbüro NRW/Westf.-Lippe
E-Mail:  lbnrwestfalenlippe@weisser-ring.de 
Tel.: 02381-6945 
Fax: 02381-6946

Landesbüro NRW/Rheinland
E-Mail:  lbrheinland@weisser-ring.de 
Tel.: 02421- 1 66 22 
Fax: 02421- 1 02 99

Tag der Kriminalitätsopfer

Der "Tag der Kriminalitätsopfer" (22. März) erinnert alljährlich an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen sind. Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das öffentliche Bewusstsein für Opferbelange und fordert Politik, Justiz und Verwaltung zum Handeln auf.

Der WEISSE RING e. V.

Seit seiner Gründung im Jahr 1976 hat der WEISSE RING als einzige bundesweit tätige Opferschutzorganisation ein flächendeckendes Hilfsnetz für in Not geratene Kriminalitätsopfer mit rund 3.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in 420 Anlaufstellen aufgebaut. Opfer-Telefon 116 006. Neben der Hilfe im Einzelfall tritt der WEISSE RING öffentlich für die berechtigten Belange der Geschädigten ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken. Weitere Infos unter www.weisser-ring.de.

Pressekontakt:

WEISSER RING e. V.
Pressestelle
Weberstraße 16
55130 Mainz

Tel: 06131 8303-42
Fax: 06131 8303-60

Internet: www.weisser-ring.de
E-Mail: schiemann.veit@weisser-ring.de

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