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Bundespräsident würdigt Einsatz des Weissen Rings für das Gemeinwohl / Gemeinnütziger Verein kümmert sich seit 25 Jahren um Opfer von Kriminalität und Gewalt
Bundesweit 400 Anlaufstellen

Mainz (ots)

"Der Weisse Ring leistet seit 25 Jahren vorbildliche
Hilfestellung für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. Ich spreche
allen, die im Weissen Ring ehrenamtlich und hauptamtlich tätig sind,
Dank und Anerkennung für ihr Engagement für den Mitmenschen aus", so
Bundespräsident Johannes Rau gegenüber Vorstandsmitgliedern des
gemeinnützigen Vereins.
Aktuelle Themen des Opferschutzes im Strafverfahren und der
staatlichen Entschädigung für Gewaltopfer und ihrer Angehörigen
standen im Mittelpunkt eines Gedankenaustausches zwischen dem
Bundespräsidenten und Vorstandsmitgliedern des Weissen Rings im
Schloss Bellevue.
"Gerade, weil  nicht alles begangene Unrecht ausgeglichen werden
kann, ist wirksamer Opferschutz und unbürokratische Opferhilfe -
schon aus Gründen der Humanität - geboten", betonte der
Bundespräsident. Mit dem Opferentschädigungsgesetz aus den siebziger
Jahren seien die notwendigen Grundlagen für den Opferschutz gelegt
worden. Weitere Anstrengungen seien aber nötig, manche gesetzliche
Regelungen verbesserungswürdig. "Alle, die in Politik, Justiz und
Verwaltung Verantwortung tragen, sind aufgefordert, die Arbeit des
Weissen Rings zu unterstützen", erklärte Bundespräsident Johannes
Rau.
Durch den Einsatz seiner 2.300 ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfer in bundesweit 400 Außenstellen leiste der Weisse Ring einen
wertvollen und beispielhaften Beitrag für das Gemeinwohl. Für die
Opfer von Gewalt und Kriminalität sei er hunderttausendfach zu einem
Rettungsanker in oft ausweglos erscheinenden Lebenssituationen
geworden, so der Vorsitzende des größten deutschen
Opferschutzorganisation, Dr. Wolf Weber.
Der Weisse Ring bemängelt u.a. einen unzureichenden Opferschutz im
Strafverfahren sowie oft fehlende Informationen staatlicher Stellen
über den Anspruch auf Leistungen nach dem OEG. So werde derzeit nur
einem Teil schwer betroffener Kriminalitätsopfer ein vom Staat
bezahlter Opferanwalt zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte im
Strafverfahren zugestanden. Dieser müsse nach Ansicht des Weissen
Rings über die Opfer von Sexualstraftaten und versuchter Tötung
hinaus auch auf Betroffene weiterer schwerer Delikte wie z.B.
gefährliche Körperverletzung oder Geiselnahme ausgedehnt werden. Auch
haben die Eltern ermordeter Kinder derzeit keinen Anspruch auf einen
vom Gemeinwesen getragenen Rechtsbeistand. Im Verfahren gegen
jugendliche Straftäter sei eine derartige Schutzfunktion für die
Opfer ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Gespräch mit dem Bundespräsidenten verwies der Weisse Ring
zudem auf dringend notwendige Verbesserungen bei der
Schadenswiedergutmachung, so u.a. durch Stärkung des
Adhäsionsverfahrens. Dort könne bereits im Strafprozess über
zivilrechtliche Ansprüche des Opfers gegen seinen Schädiger
entschieden werden. Für viele Opfer sei es unzumutbar, nach einem
klaren Schuldspruch vor Gericht auf den Zivilklageweg verwiesen zu
werden, obwohl die Rechtsgrundlage für die Entscheidung über
zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen des Strafverfahrens seit jeher
vorhanden ist, aber mangels zwingender Regelung von vielen Richtern
nicht genutzt werde.
Um die sozialrechtliche Situation von Gewaltopfern zu verbessern,
hält der Weisse Ring  eine Novellierung des
Opferentschädigungsgesetzes für dringend geboten. Die Einführung von
Erleichterungen bei dem den Opfern einseitig aufgebürdeten Nachweis,
überhaupt Opfer einer Gewalttat nach dem Buchstaben des Gesetzes
geworden zu sein, sei ebenso überfällig wie der gesetzlich verankerte
Schadensersatz und das Schmerzensgeld für die Opfer von Hafturlaubern
und Freigängern.
Den Angehörigen und Hinterbliebenen der deutschen Opfer des
Terroranschlags in den USA verweigert der Gesetzgeber auch bei
eigenen - durch das mittelbare Erleben des unfassbaren Geschehens
ausgelösten - Gesundheitsschäden, Ansprüche nach dem
Opferentschädigungsgesetz. Der Weisse Ring bietet den Betroffenen
seine Hilfe an und fordert zugleich, die geltenden Regelungen im
Interesse der Geschädigten zu überdenken.
Die Praxis der Begutachtung der Gesundheitsschäden müsse insgesamt
überdacht werden. Erneute Befragungen trotz vielfach vorhandener
Behandlungsberichte führten oft zu vermeidbaren Belastungen für die
Opfer, insbesondere bei psychischen Verletzungen. Aus Sicht des
Weissen Rings ist daher die Einführung einer "psychologischen
Gliedertaxe" dringend erforderlich. Zudem fehle es an geeigneten und
kurzfristig verfügbaren Therapien für Opfer, die oft auch an der
Kostenübernahme für kassenärztlich nicht zugelassene Therapeuten
scheitere.
Der Weisse Ring fordert zudem eine opferfreundlichere Gestaltung
des OEG-Verfahrens, u.a. durch die vom Bundessozialgericht
entschiedene strikte Trennung straf- und sozialrechtlicher Aspekte
sowie eine bessere Zusammenarbeit unterschiedlicher Leistungsträger.
Ohne die Unterstützung der Bevölkerung ist die Arbeit des Weissen
Rings für in Not geratene Kriminalitätsopfer nicht möglich, machte
WR-Schatzmeister Franz X. Wanninger deutlich und verwies auf die
knapp 70.000 Mitglieder des Vereins. Diese Zahl müsse weiter steigen,
denn jeder einzelne Beitrag sei eine große Hilfe für die Opfer.
Vorsitzender Dr. Wolf Weber dankte Bundespräsident Rau
abschließend für diese "Stunde der Besinnung auf ein wichtiges
humanitäres Anliegen, dem sich ein moderner Rechtsstaat mit all
seiner Kraft und seinen Möglichkeiten noch stärker als bisher
annehmen müsse."
Wer die Hilfe für Kriminalitätsopfer durch seine Mitgliedschaft im
Weissen Ring (monatlich DM 5 / EUR 2,50) oder durch eine Spende
unterstützen möchte kann sich wenden an:
Besten Dank für Ihre Unterstützung. Belegexemplar erbeten.
Weisser Ring e.V.
Weberstraße 16
55130 Mainz
Bundesweites Info-Telefon: 01803 / 34 34 34
Spendenkonto: 34 34 34
Deutsche Bank Mainz (BLZ 550 700 40)
Pressestelle:
Pressesprecher: Helmut K. Rüster
Weberstraße 16
55130 Mainz
Tel.: 06131/ 83 03 38
Fax:  06131/ 83 03 45
wr-online: www.weisser-ring.de
e-mail:  info@weisser-ring.de

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