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Mehr Opferschutz lange überfällig

Mainz (ots)

Weißer Ring fordert besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von
Opfern im Jugendgerichtsverfahren / Tag der Kriminalitätsopfer (22.
März) setzt Signal für mehr Gleichgewicht zwischen Täter- und
Opferinteressen vor Gericht
Die bundesweite Opferschutzorganisation Weißer Ring fordert von
Politik und Justiz, die schon lange diskutierten Verbesserungen beim
Opferschutz im Strafverfahren endlich in die Tat umzusetzen. Den oft
unter schweren psychischen Belastungen leidenden Opfern sei die
ungleiche Behandlung von Täter- und Opferinteressen im Gerichtssaal
nicht länger zuzumuten. Während dem Angeklagten ein vom Gemeinwesen
getragener Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werde, müssten die
meisten Verbrechensopfer nach wie vor einen Rechtsbeistand zum Schutz
ihrer Persönlichkeitsrechte aus eigener Tasche bezahlen. Im
Jugendgerichtsverfahren ist nach derzeitiger Praxis noch nicht
einmal die Beiordnung eines Zeugenbeistandes ohne
Nebenklagebefugnisse zugelassen.
Der Weiße Ring weist darauf hin, dass die Nebenklage sich seit
langem zu einem Instrument des Opferschutzes gewandelt hat und
dadurch die Grundsätze des Jugendgerichtsverfahrens nicht
eingeschränkt werden. Im Gegenteil können durch die damit verbundene
Akzentuierung der Opferinteressen dem jugendlichen Straftäter die
Folgen seiner Tat besser deutlich gemacht werden. Dies dient
letztlich dem Erziehungs- und Resozialisierungsgedanken.
Schadenswiedergutmachung für Opfer besonders wichtig
Auch im Bereich der Schadenswiedergutmachung sind nach Auffassung
der größten deutschen Opferschutzorganisation endlich konkrete
praktische Voraussetzungen zu schaffen. Es sei den Opfern nicht
verständlich, zur Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Schadensersatz-
und Schmerzensgeldansprüche in aller Regel einen zweiten Prozessweg
bestreiten zu müssen, obwohl das sogenannte Adhäsionsverfahren in
vielen Fällen angewandt werden könnte. Hier sind die Gerichte
nachdrücklich aufgefordert, diese im Strafgesetzbuch verankerte
Möglichkeit im Interesse der Opfer auszuschöpfen. Im
Jugendgerichtsverfahren ist ein Adhäsionsverfahren bisher überhaupt
nicht möglich. Dies müsse unbedingt geändert werden, fordert der
Weiße Ring.
Gerade hier dient die Schadenswiedergutmachung dem
Erziehungsgedanken und ist geeignet, das Verantwortungsbewusstsein
bei jugendlichen Straftätern zu fördern. Durch die Konfrontation mit
dem angerichteten Schaden wird ein hoher erzieherischer Wert erfüllt.
Der jugendliche Täter erkennt, dass es nicht damit getan ist, einen
Schuldspruch entgegenzunehmen, sondern dass er bei seinem Opfer etwas
gutzumachen hat.
Das Ziel von Geldstrafen muss auch Opferhilfe sein
Die sich bereits seit längerem in der Diskussion befindliche
Gesetzesinitiative der Bundesregierung, künftig einen Teil von jeder
verhängten Geldstrafe über staatlich anerkannte
Opferhilfseinrichtungen unmittelbar den Geschädigten zugute kommen zu
lassen, wird vom Weißen Ring als sinnvoll und dringend notwendig
begrüßt. "Das ist für viele Menschen eine Chance, die körperlichen,
seelischen und wirtschaftlichen Folgen einer Straftat besser
bewältigen zu können", so WR-Sprecher Helmut K. Rüster.
Ebenso sei der angekündigte Vorrang der Schadenswiedergutmachung
vor staatlichen Forderungen an den Täter ein schon lange überfälliger
Beweis für mehr Verantwortung des Gemeinwesens gegenüber den Opfern
von Kriminalität und Gewalt. Wenn eine Geldstrafe erst dann fällig
wird, wenn der Täter dem Opfer Schadensersatz geleistet hat, ist das
nur gerecht und vernünftig. Kein Opfer habe Verständnis dafür, dass
es möglicherweise leer ausgeht, nur weil der Staat sich zuerst
bedient hat.
Die Zeit sei reif dafür, dass sich die politisch Verantwortlichen
in Bund und Ländern parteiübergreifend an einen Tisch setzen, um
diese in sich schlüssigen Gedanken in praktische Handlungsrahmen
einfließen zu lassen.
Opferzeugen verdienen besonderen Schutz
Nicht hinnehmbar ist, so der Sprecher des Weißen Rings, Helmut K.
Rüster, dass viele schwer betroffene Opfer nach geltender
Gesetzeslage überhaupt keinen Anspruch auf einen vom Staat bezahlten
Opferanwalt haben. Was seit einiger Zeit den Opfern von
Sexualdelikten und versuchten Tötungsdelikten zum Schutz ihrer
Persönlichkeitsrechte zugestanden werde, sei für die Opfer schwerer
und gefährlicher Körperverletzung, Geiselnahme oder Menschenraub und
in Fällen besonders schwerer Nötigung ebenso erforderlich.
Unverständlich bleibt nach wie vor, dass auch vollendete
Tötungsdelikte nicht erfasst sind und Hinterbliebene, die als Zeuge
oder Nebenkläger im Strafprozess auftreten, nur dann einen Anwalt
beigeordnet erhalten, wenn sie bedürftig sind. Gerade bei
Tötungsdelikten mit sexuellem Hintergrund bestehe in aller Regel ein
ganz erhebliches Bedürfnis für die am Prozess teilnehmenden
Hinterbliebenen, dass die Persönlichkeitsrechte des getöteten Opfers
geachtet werden.
Der Weiße Ring / Daten-Zahlen-Fakten
Hilft seit 1976 als gemeinnütziger Verein Kriminalitätsopfern und
ihren Familien: Schnell, unbürokratisch und kostenlos, u.a. durch
menschlichen Beistand, persönliche Betreuung, Hilfestellung im Umgang
mit Behörden, Begleitung zu Gerichtsterminen, Gewährung von
Rechtsschutz, Erholungsmaßnahmen, Vermittlung von Hilfen anderer
Organisationen sowie finanziellen Zuwendungen bei tatbedingten
Notlagen.
Zählt rd. 300.000 Förderer und Mitglieder, unterhält bundesweit
400 Außenstellen mit rd. 2.300 ehrenamtlichen Helfer/innen.
Unterstützt die Kriminalitätsvorbeugung, begleitet Projekte der
Schadenswiedergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs, setzt sich
öffentlich für Opferbelange ein.
Erhält die Mittel für seine Opferarbeit durch Spenden,
Zuweisungen von Geldbußen, Nachlässe und Erbschaften sowie
Mitgliedsbeiträge (monatlich ab 2,50 EUR für Einzelpersonen, 3,75 EUR
für Ehepaare, 1,25 EUR für Jugendliche).
Spendenkonto: 34 34 34 Deutsche Bank Mainz (BLZ 550 700 40)
Weißer Ring e.V., Bundesgeschäftsstelle: Weberstraße 16, 55130
Mainz  info@weisser-ring.de / www.weisser-ring.de / Bundesweites
Infotelefon 01803/343434
Der Tag der Kriminalitätsopfer erinnert am 22. März jeden Jahres
an die Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten
Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität unseres
Gemeinwesens angewiesen sind. Der Weiße Ring stärkt mit diesem Signal
seit mehr als zehn Jahren das öffentliche Bewusstsein und fordert
Politik, Justiz und Verwaltung zum Handeln auf. Dabei kann er auf
dankenswerte Unterstützung der Medien und anderer gesellschaftlichen
Kräfte zählen, denen das Schicksal in Not geratener
Kriminalitätsopfer nicht einerlei ist. Inzwischen ist dieser Tag für
viele Menschen zu einem weit hin sichtbaren Zeichen
gesellschaftlicher Verantwortung geworden. 312152
Pressestelle:
Pressesprecher: Helmut K. Rüster
Tel.: 06131/ 83 03 38 
Fax:  06131/ 83 03 45 
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wr-online: www.weisser-ring.de
Weberstraße 16
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Besten Dank für Ihre Unterstützung. Belegexemplar erbeten.

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